Barrierefreies Banking: Inklusion bei Finanzgeschäften | FLZ.de

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Veröffentlicht am 21.02.2024 00:30

Barrierefreies Banking: Inklusion bei Finanzgeschäften

Blindenschrift am Geldautomat: So finden auch behinderte Menschen das Karteneingabefach. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn/dpa)
Blindenschrift am Geldautomat: So finden auch behinderte Menschen das Karteneingabefach. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn/dpa)
Blindenschrift am Geldautomat: So finden auch behinderte Menschen das Karteneingabefach. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn/dpa)

Bankgeschäfte gehören zu den ganz alltäglichen Dingen im Leben. Die meisten von uns heben wie selbstverständlich Geld von ihrem Girokonto ab, überweisen per Handy und nutzen diverse Bezahlsysteme. Doch nicht für alle von uns ist das so leicht. Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen oder einer Sinnesbehinderung haben es deutlich schwerer. Barrierefreies Banking soll einen gleichberechtigten Zugang für alle möglich machen. Wie kann das aussehen? Welche Lösungen gibt es bereits? Und was ist noch nötig? Wir haben mit Experten gesprochen.

Klar ist: Die Barrierefreiheit ist nicht nur baulich zu verstehen. Es bedeutet nicht nur, zusätzliche Fahrstühle oder Rampen neben vorhandene Treppen zu bauen, oder etwa breitere Türen und Gehwege. Es bedeutet, dass alle Menschen - mit und ohne Behinderung - selbstbestimmt leben können, weil ihnen die Dinge des täglichen Lebens ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Und dazu gehört auch, dass alle ihre finanziellen Angelegenheiten selbst regeln können - am Automaten, beim Onlinebanking, bei der Zahlung per Smartwatch. 

Wie relevant das Thema ist, zeigen nicht zuletzt die Zahlen. Laut Statistischem Bundesamt lebten Ende 2021 rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland, das sind fast 10 Prozent der Gesamtbevölkerung.

Für die Barrierefreiheit im Internet gibt es schon jetzt internationale Richtlinien, die sogenannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Ihre vier Prinzipien sind: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit, und die Kompatibilität der Webseiten mit Assistenzsystemen - etwa einer Bildschirmlesesoftware. Für den physischen Besuch in einer Filiale gilt: „Die Filialen müssen barrierefrei auffindbar, zugänglich und nutzbar sein“, sagt Jonas Fischer, vom Sozialverband VdK Deutschland.

Ausstattung der Filialen stark unterschiedlich

Dafür nötig sind an den Filialen natürlich Behindertenparkplätze und Rampen, aber zum Beispiel auch Blindenleitsysteme. Zudem dürften die Türen am Eingang nicht schwergängig sein, sagt Alexander Ahrens, selbst Rollstuhlfahrer und einer der Geschäftsführer der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL). Am besten seien automatische Türen, sagt er. Zudem müssten die Automaten alle unterfahrbar sein und es sollte immer die Möglichkeit geben, sich vor Ort Unterstützung zu holen - sei es persönlich oder per Telefonhotline. 

Welche Filiale wie ausgestattet ist, ist im Vorfeld allerdings meist nicht klar. „Da die Infrastruktur einzelner Banken sehr unterschiedlich gestaltet ist, ist es schwierig einzuschätzen, ob alle Filialen einer Bank barrierefrei zugänglich sind“, sagt Jonas Fischer. Zwar seien in den vergangenen Jahren große Fortschritte bei der schwellenlosen Erreichbarkeit gemacht worden, von einem flächendeckenden Angebot könne aber nicht die Rede sein. Zudem würden immer mehr Filialen geschlossen.

Auch online gibt es einiges zu beachten, damit Menschen mit Einschränkungen das Angebot nutzen können. „Hierzu gehören unter anderem eine kontrastreiche Darstellung, eine verständliche Sprache und die Möglichkeit einer Sprachausgabe“, sagt Steffen Steudel vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Diese Vorgaben würden von den Banken bereits weitgehend beachtet. 

Papier ist geduldig

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hat die Bundesregierung im Sommer 2021 eine EU-Richtlinie zur Stärkung der Barrierefreiheit umgesetzt, das ab 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt müssen Geldautomaten, Websites und Apps der Banken grundsätzlich barrierefrei sein - allerdings gibt es großzügige Übergangsfristen. „Ein Bankautomat muss erst ab 2040 barrierefrei sein“, kritisiert Alexander Ahrens. 

Und es gibt noch ein Problem: Die damalige Große Koalition hat die bauliche Umgebung nicht einbezogen. „Leider schreibt das Gesetz nicht vor, dass zum Beispiel der barrierefreie Bankautomat in einem barrierefreien Gebäude stehen muss“, sagt Ahrens. Die Filiale darf also weiterhin Stufen haben. Vieles andere ist noch unklar.

„Tatsächlich gestaltet sich die Umsetzung im Hinblick auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz schwierig, da es bisher noch keine gesetzlichen Vorgaben für Barrierefreiheitsanforderungen an Produkte und Dienstleistungen im Bankbereich gibt,“ sagt Steffen Steudel. Doch auch das muss und wird kommen. „Denn“, so Jonas Fischer vom Sozialverband VdK Deutschland, „insbesondere im hochsensiblen Bereich der Bankgeschäfte ist die Selbstbestimmung und Unabhängigkeit von fremder Hilfe ein hohes Gut.“

© dpa-infocom, dpa:240221-99-63466/2


Von dpa
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