Das Verwaltungsgericht Augsburg hat Klagen der Augsburger Panther auf Zahlung von Corona-Hilfen in Höhe von rund 400.000 Euro abgewiesen. Die Augsburger Panther Eishockey GmbH habe sich gegen ablehnende Bescheide der IHK München und Oberbayern zur Gewährung von Corona-Überbrückungshilfen gewandt, teilte das Gericht am Mittwochabend mit. Dabei ging es unter anderem um die Förderung von Mietkosten und Nebenkosten für Privatwohnungen sowie den Privatanteil von den Spielern zur Nutzung von Leasingfahrzeugen.
Das Verwaltungsgericht Augsburg wies die Klagen des Augsburger Eishockey-Unternehmens hinsichtlich dieser Förderungen in Höhe von rund 400 000 Euro ab. Zur Begründung verwies die Kammer darauf, dass die Mietkosten nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens stünden. Zwar sei die Anmietung der Privatwohnungen möglicherweise für die Gewinnung auswärtiger Spieler nötig, doch handele es sich nicht um förderfähige Räume für betriebliche Zwecke im Sinne der Verwaltungspraxis der Beklagten, da sie ausschließlich privat genutzt würden.
Ferner ging es um die Anrechnung der Profisporthilfe, die weggefallene Einnahmen aus Ticketverkäufen ausgleichen sollte, auf beantragte Überbrückungshilfen. Hier kündigte die IHK in der mündlichen Verhandlung eine erneute Entscheidung an. Das Klageverfahren sei abgetrennt und ohne Urteil eingestellt worden, teilte das Gericht mit.
Gegen die Urteile kann der Club einen Antrag auf Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof stellen.
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