Eine Geburt steht an. Oder ein künstliches Hüftgelenk soll eingesetzt werden. Vor einem planbaren Klinikaufenthalt beschäftigt Patientinnen und Patienten eine Frage: In welches Krankenhaus soll ich gehen? Ein Überblick.
Prinzipiell ja. In Deutschland kann man nicht nur entscheiden, von welchem Arzt oder welcher Ärztin man sich behandeln lassen möchte. Es gilt grundsätzlich auch das Prinzip der freien Krankenhauswahl, wie es vom Bundesgesundheitministerium heißt. Zumindest dann, wenn es nicht um Notfälle geht.
Das bedeutet: Gesetzlich Versicherte können sich in allen zugelassenen Kliniken behandeln lassen. Dazu zählen neben den Universitätskliniken alle Kliniken, die im Krankenhausplan des jeweiligen Bundeslandes aufgeführt sind und mit denen die Krankenkassen Versorgungsverträge geschlossen haben.
Es gibt also meist Auswahl. Dennoch gibt es laut Bundesgesundheitsministerium auch Privatkliniken, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen.
Gut zu wissen: Auf der Einweisung, die der behandelnde Arzt oder die Ärztin vorab ausstellt, ist bereits ein Krankenhaus eingetragen. Das Bundesgesundheitsministerium weist auf seinem Portal gesund.bund.de jedoch darauf hin, dass sich Patientinnen und Patienten auch für eine andere Klinik entscheiden können. Etwaige Mehrkosten, etwa für eine längere Anreise, müssen sie dann aber selbst bezahlen.
Diese Berichte müssen die Kliniken jedes Jahr auf ihren Internetseiten veröffentlichen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sammelt sie in einer Datenbank.
In den Berichten steht zum Beispiel, wie oft das Krankenhaus in dem entsprechenden Jahr bestimmte Behandlungen durchgeführt hat. Das kann einen Hinweis darauf geben, wie viel Erfahrung die Klinik mit bestimmten Krankheitsbildern und Therapien hat.
Doch es gibt einen Haken: „Diese Berichte aufzufinden, zu lesen, zu verstehen sowie auf die eigene Krankheitssituation anzuwenden, überfordert viele Patientinnen und Patienten“, so Anja Lehmann von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland. Nicht selten sind die Berichte deutlich länger als 1000 Seiten.
Das Internetportal weisse-liste.de, hinter dem die Bertelsmann Stiftung steht, greift auf die Qualitätsberichte der Krankenhäuser zurück und bereitet die Daten für Patientinnen und Patienten auf.
Darüber lassen sich Kliniken vergleichen, wobei man zum Beispiel nach Ort und Erkrankung filtern kann. In die Ergebnisse fließen nach Angaben der „Weißen Liste“ auch eigene Patientenbefragungen ein.
Auch viele Krankenversicherungen bieten Kliniksuchen an, bei denen auch Daten zur Qualität der Krankenhäuser aufbereitet sind.
Klar, die Qualität der Behandlung ist das A und O. Aber auch persönliche Kriterien können den Ausschlag geben, für welches Krankenhaus man sich am Ende entscheidet.
So kann laut dem Bundesgesundheitsministerium Barrierefreiheit ein Kriterium sein. Zum Beispiel, wenn man aufgrund einer Gehbehinderung darauf angewiesen ist, dass es eine rollstuhlgerechte Dusche gibt.
In die Entscheidung einbeziehen können Patientinnen und Patienten auch die Entfernung zum Wohnort. Denn sie bestimmt zum Beispiel, welchen Weg der Besuch auf sich nehmen muss.
Und auch, wer sich zum Beispiel eine Chefarztbehandlung, ein Einzelzimmer oder die Möglichkeit einer Akupunktur wünscht, kann sich vorab informieren, welche Kliniken das anbieten - und das in die Entscheidung einbeziehen.
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