Arbeit: Überstunden immer abzeichnen lassen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 14.02.2024 14:15

Arbeit: Überstunden immer abzeichnen lassen

Mal wieder länger gearbeitet? Ist das Pensum während der regulären Arbeitszeit nicht zu schaffen, sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Vorgesetzten informieren. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn/dpa)
Mal wieder länger gearbeitet? Ist das Pensum während der regulären Arbeitszeit nicht zu schaffen, sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Vorgesetzten informieren. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn/dpa)
Mal wieder länger gearbeitet? Ist das Pensum während der regulären Arbeitszeit nicht zu schaffen, sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Vorgesetzten informieren. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn/dpa)

Wer beim Thema Überstunden Ärger mit dem Arbeitgeber vermeiden will, sollte Mehrarbeit immer dokumentieren. Denn: Gibt es Streit, müssen Beschäftigte ihre Überstunden nachweisen können, wie es in der Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 03/2024) heißt. Um auf der sicheren Seite zu sein, lassen sich Beschäftigte ihre geleisteten Überstunden von Vorgesetzten abzeichnen.

Hintergrund: Geht es etwa im Streit um die Bezahlung von Überstunden vor Gericht, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Regel mit detaillierten Aufzeichnungen beweisen, dass sie über die normale Arbeitszeit hinaus im Einsatz waren. Zudem müssen sie darlegen, dass der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet oder wissentlich geduldet hat.

Arbeit nicht zu schaffen: Vorgesetzten informieren

Laut „Finanztest“ dürfen Beschäftigte nicht einfach so über ihre regulären Arbeitszeiten hinaus arbeiten. Ist das Pensum während der regulären Arbeitszeiten nicht zu schaffen, sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Vorgesetzten informieren. Die können dann festlegen, ob sie Überstunden anordnen oder die Aufgaben anderweitig delegieren wollen.  

Ob und wie viele Überstunden der Arbeitgeber verlangen kann, ist im Arbeits-, Betriebs- oder Tarifvertrag festgelegt. Ordnen Vorgesetzte Überstunden an, müssen sie diese Regelungen berücksichtigen, ebenso wie die Interessen der Beschäftigten. Gibt es keine Vorgaben, kann der Arbeitgeber Überstunden nur in Notsituationen einseitig anordnen.

© dpa-infocom, dpa:240214-99-986423/2


Von dpa
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