Vor der am Mittwoch anstehenden Entscheidung über die drei verkaufsoffenen Sonntage, die von der Stadt Ansbach für 2023 geplant sind, haben sich die katholische und evangelische Kirche in einem gemeinsamen Schreiben an die Verwaltung erwartungsgemäß klar positioniert. Vor allem die Veranstaltung bei der BGU in Brodswinden ist dabei ins Kreuzfeuer der kirchlichen Kritik geraten.
In der von Dekan Dr. Matthias Büttner, Domkapitular Dr. Norbert Jung und Pfarrer Oliver Englert unterzeichneten Stellungnahme wird zwar die grundsätzliche Notwendigkeit von verkaufsoffenen Sonntagen in Abrede gestellt. Für die beiden in der Innenstadt geplanten verkaufsoffenen Sonntage im Rahmen der Ansbacher Mess (30. April) und des Altstadtfestes (11. Juni) gutieren die Kirchenvertreter „die Bemühungen der Stadt“, sich an die rechtlichen Vorgaben zu halten, die in einem Grundsatzurteil des Verwaltungsgerichts formuliert sind.
Die geplante Veranstaltung „Nature – Messe rund um Nachhaltigkeit, Energiesparen, regionale Stärke“ am 15. Oktober auf dem Gelände der Baugeräte-Union in Brodswinden wird in dem Schreiben jedoch hart kritisiert. So wird in Abrede gestellt, dass die Besucherzahl der Messe die des Baumarktes tatsächlich übersteigt – und genau das würde dem entsprechenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts widersprechen.
„Dieses entscheidende Kriterium wurde bereits 2022 durch die Genehmigungsinstanzen nicht berücksichtigt und ist auch im vorliegenden Antrag nicht berücksichtigt.“ Aus den eingereichten Unterlagen der BGU gehe „klar hervor, dass die Verkaufsfläche des Baumarktes dominiert“. Daraus resultiert die Einschätzung: „Die Messe erfüllt eine nicht zulässige Alibi-Funktion für die Verkaufsöffnung.“
Als Konsequenz ersuchen die Kirchenvertreter die Verwaltung um eine „rechtskonforme Lösung“ und schlagen eine Alternative vor: Die „Nature-Messe“ dürfe an beiden Tagen stattfinden, am Sonntag soll die BGU ihre Türen aber geschlossen halten.