Unesco ernennt Flößerei zum Immateriellen Kulturerbe | FLZ.de

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Veröffentlicht am 01.12.2022 14:59

Unesco ernennt Flößerei zum Immateriellen Kulturerbe

Die Unesco hat die Flößerei in die internationale Liste des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Sie sei die siebte Eintragung aus Deutschland in die Liste. „Die Aufnahme der Flößerei in die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes ist höchst erfreulich. Es ist auch ein Zeichen der besonderen Wertschätzung für die kulturelle Ausdrucksform der Floßfahrten in Bayern“, sagte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (CSU) am Donnerstag in München.

Die Passagierfloßfahrten auf Isar und Loisach vom Oberland nach München seien bereits seit 2020 im bayerischen Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes eingetragen - „nun sind sie auch international anerkannt“, sagte Füracker. Er gratuliere herzlich zu dieser Ehrung. „Traditionelle Handwerkstechniken, Bräuche, darstellende Künste und Naturwissen zeigen die Vielfalt unseres Kulturerbes und sind wichtiger Bestandteil unserer Heimat.“

Alle Flößer auch in Bayern würden durch ihr Engagement sowie die Weitergabe von Wissen und Können an die nächste Generation die Tradition auch für die Zukunft lebendig halten, sagte Füracker.

Die Bewerbung war von Deutschland gemeinsam mit Polen, Tschechien, Österreich, Lettland und Spanien erstellt worden. Die Flößerei, also der Transport von Waren, Rohstoffen und Personen auf dem Wasserweg, sei ein bedeutendes Kapitel der europäischen Wirtschaftsgeschichte. Sie habe vor allem das Erscheinungsbild der Städte vom Mittelalter bis zur zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts stark geprägt, hieß es zur Begründung.

Weiter: Bis in die Gegenwart würden die traditionellen Handwerkstechniken, gesellschaftlichen Bräuche und Feste sowie das spezielle Wissen in Bezug auf die Natur weitergegeben. Vor allem Flößervereine vermittelten das kulturelle Erbe auf Flößerfesten, bei Floßfahrten beispielsweise auf Isar und Loisach, in Kindergärten, Schulen und Flößermuseen.

© dpa-infocom, dpa:221201-99-740096/2

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