Bund und Länder sollten nach Ansicht der Grünen-Spitze systematisch Material zur AfD sammeln. Für ein Verbotsverfahren gebe es zwar zu Recht erhebliche verfassungsrechtliche Hürden. Es sei aber notwendig, die Einschätzungen der Sicherheitsbehörden sorgfältig in den Blick zu nehmen und fortlaufend zu bewerten.
„Wir schlagen daher die Einrichtung einer Task-Force von Bund und Ländern im Rahmen der Innenministerkonferenz (IMK) vor“, heißt es in einem Beschluss des Parteivorstands. Zuerst hatte das ARD-Hauptstadtstudio berichtet.
In der „Task-Force“ sollen nach Ansicht der Grünen-Spitze „Erkenntnisse zur verfassungsfeindlichen Betätigung der AfD sowie deren Jugendorganisation Junge Alternative aus Bund und Ländern systematisch zu einer Materialsammlung zusammengeführt und bewertet werden“.
„Neben den Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden ist auch die zivilgesellschaftliche Expertise einzubeziehen“, heißt es im Beschluss. „Alle Verfassungsorgane müssen selbstverständlich ständig die aktuellen Einschätzungen der Sicherheitsbehörden sowie Argumente des Für und Wider eines Verbotes abwägen und aus diesen Erkenntnissen Konsequenzen ziehen.“
Hintergrund der neu aufgeflammten Debatte über ein AfD-Verbotsverfahren ist ein Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster vom Montag. Demnach ist die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtens. Damit darf der Verfassungsschutz weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen. Die AfD kündigte aber eine Beschwerde gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht an.
Der Beschluss des Grünen-Parteivorstands unter dem Titel „Mit Mut und Entschlossenheit gegen Rechtsextreme und die AfD“ listet insgesamt 15 Punkte auf. Die Grünen fordern darin auch, dass Polizei und Verfassungsschutz „mit klarer Schwerpunktsetzung gegen Rechtsextreme vorgehen“. Dazu zähle, dass rechtsextreme Gewalt- und Terrorakte noch konsequenter aufgearbeitet und rechtsextreme Netzwerke zerschlagen würden.
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