Der von der Justiz der Korruption und der sexuellen Aggression beschuldigte Ex-Präsident des spanischen Fußballverbandes, Luis Rubiales, ist bei seiner Rückkehr in die Heimat festgehalten worden.
Rubiales sei auf dem Flughafen Adolfo Suárez von Beamten der zuständigen Polizeieinheit Guardia Civil (Zivilgarde) zunächst in Gewahrsam und nach kurzer Zeit wieder auf freien Fuß gesetzt worden, berichteten der staatliche TV-Sender RTVE und andere Medien. Eine offizielle Mitteilung dazu gab es nicht. Ein Sprecher der Guardia Civil sagte aber auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, der Bericht von RTVE sei korrekt. Rubiales hatte alle Vorwürfe gegen sich zurückgewiesen.
Nach einem Aufenthalt in der Dominikanischen Republik landete Rubiales am Mittwoch den Berichten zufolge mit einem Linienflieger in Madrid. Noch auf dem Flughafen sei er von Beamten in Empfang genommen und über seine Situation informiert worden, so RTVE. Es wird erwartet, dass er von der zuständigen Richterin bald eine Vorladung erhält, um in der Sache der mutmaßlich irregulären Verträge vernommen zu werden.
Gegen Rubiales wird wegen mutmaßlich unregelmäßiger Verträge ermittelt, die während seiner fünfjährigen Präsidentschaft beim Fußballverband RFEF abgeschlossen wurden. Zu den mutmaßlichen Straftaten gehören in dieser Sache Korruption im Geschäftsverkehr, unlautere Verwaltung und Geldwäsche. Zudem laufen in Spanien Strafermittlungen gegen den 46-Jährigen wegen des Kuss-Skandals bei der WM 2023 in Australien, der weltweit für Aufsehen gesorgt hatte. Rubiales hatte bei der Siegerehrung nach dem gewonnenen WM-Titel die Spielerin Jennifer Hermoso auf den Mund geküsst. Hermoso widersprach der Aussage von Rubiales, der Kuss sei einvernehmlich erfolgt.
Rubiales war im vergangenen September im Zuge des Kuss-Skandals als Verbandschef zurückgetreten. Wegen der Affäre wurde er unter anderem vom Weltverband FIFA für drei Jahre gesperrt. Der Spanier hat alle Vorwürfe - auch jene der Korruption - dementiert. In beiden Fällen droht dem Ex-Funktionär eine mehrjährige Haftstrafe. Gefängnisstrafen bis zu zwei Jahren werden in Spanien in der Regel zur Bewährung ausgesetzt.
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