Deutschland und Marokko vereinbaren Sicherheitskooperation | FLZ.de

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Veröffentlicht am 30.10.2023 15:24

Deutschland und Marokko vereinbaren Sicherheitskooperation

Für die Bundesregierung will Innenministerin Nancy Faeser ein Abkommen mit Herkunftsländern von Migranten wie Marokko schließen. Dazu flog sie nach Rabat. (Foto: Christophe Gateau/dpa)
Für die Bundesregierung will Innenministerin Nancy Faeser ein Abkommen mit Herkunftsländern von Migranten wie Marokko schließen. Dazu flog sie nach Rabat. (Foto: Christophe Gateau/dpa)
Für die Bundesregierung will Innenministerin Nancy Faeser ein Abkommen mit Herkunftsländern von Migranten wie Marokko schließen. Dazu flog sie nach Rabat. (Foto: Christophe Gateau/dpa)

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat sich in Marokko für mehr Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen sowie bei Migration und Abschiebungen stark gemacht. Mit ihrem marokkanischen Amtskollegen, Abdelouafi Laftit, unterzeichnete sie in der Hauptstadt Rabat eine entsprechende Absichtserklärung.

Begleitet wird Faeser auf ihrer zweitägigen Marokko-Reise von Joachim Stamp (FDP). Der für den Abschluss sogenannter Migrationsabkommen eingesetzte Sonderbevollmächtigte ist mit mehreren Ländern in vertraulichen Gesprächen. Ziel dieser Abkommen ist es aus Sicht der Bundesregierung, Erleichterungen bei der Erteilung von Arbeitsvisa und anderen Formen der regulären Migration anzubieten. Im Gegenzug sollen die Herkunftsländer bei der Rückführung besser kooperieren. Dabei geht es etwa darum, Papiere auszustellen oder anzuerkennen.

Die marokkanische Regierung hat in den vergangenen Jahren wenig Interesse an einer Rücknahme ausreisepflichtiger Landsleute gezeigt. Laut Bundesinnenministerium leben in Deutschland 3660 Marokkaner, die ausreisepflichtig sind. Da 2762 von ihnen aus unterschiedlichen Gründen vorübergehend geduldet werden, ist allerdings nur bei 898 marokkanischen Staatsbürgern derzeit eine Abschiebung möglich.

Sammelabschiebungen per Charter lässt Marokko nicht zu, so dass immer nur einzelne Rückführungen per Linienflug möglich sind. Das ist ein mühsames Geschäft für die Bundespolizei, die Abschiebungen begleitet - vor allem, wenn sich die Betroffenen physisch zur Wehr setzen, weswegen Rückführungen in Einzelfällen abgebrochen werden.

Neuer Anlauf nach Scheitern in Tunesien

Faeser war es in Rabat wichtig zu betonen, dass Rückführungen nicht ihr einziges Anliegen sind. Im Angebot hat sie mit Zugängen für marokkanische Arbeitskräfte und einer Kooperation bei Grenzschutz und Terrorbekämpfung auch Maßnahmen, die für die Regierung in Rabat interessant sind. Das Beispiel Tunesien, wo die Kooperation bei der Bekämpfung von Schleuserkriminalität nach viel öffentlicher Kritik zuletzt ins Stocken geraten war, hat gezeigt, dass die Europäer in Nordafrika diplomatisches Geschick brauchen, um ans Ziel zu kommen.

Das Bundeskabinett hatte vergangene Woche einen Gesetzentwurf beschlossen, der verhindern soll, dass relativ viele Abschiebungen im letzten Moment scheitern - etwa weil die Betroffenen nicht auffindbar sind. Beispielsweise soll die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams derzeit zehn auf 28 Tage verlängert werden.

© dpa-infocom, dpa:231030-99-759426/3


Von dpa
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