Der Universitätsprofessor Michael Meyen soll wegen seiner Nebentätigkeit für die umstrittene Wochenzeitung „Demokratischer Widerstand“ zeitweise eine Kürzung seiner Dienstbezüge um ein Zehntel erhalten. Das besagt eine im Rahmen eines Disziplinarverfahrens erlassene Disziplinarverfügung, teilte ein Sprecher der Landesanwaltschaft Bayern mit. Meyen habe noch die Möglichkeit, gegen die Verfügung innerhalb eines Monats zu klagen, hieß es am Freitag von der Landesanwaltschaft. Mehrere Anfragen der Deutschen Presse-Agentur mit der Möglichkeit Stellung zu nehmen, ließ Meyen bisher unbeantwortet.
Meyen lehrt am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung (IfKW) an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München. Im Frühjahr 2023 war er in die Kritik geraten, weil er mehrfach eine Medienkolumne in der umstrittenen Wochenzeitung veröffentlichte und zwei Ausgaben lang als Mitherausgeber geführt wurde. Die im März 2020 gegründete Zeitung „Demokratischer Widerstand“ mit Sitz in Berlin war im Umfeld der sogenannten Hygienedemos entstanden. Sie bietet radikalen Pandemie-Leugnern und Verschwörungsideologien eine Plattform. In den Artikeln und auf der Website ist wiederholt etwa von einer „Corona-Lüge“, „Fake-Pandemie“ und einer „Corona-Diktatur“ die Rede.
Wie lange der Professor weniger Geld erhält, teilte die Landesanwaltschaft nicht mit. Laut Bayerischem Disziplinargesetz (BayDG) sei eine Kürzung um höchstens ein Fünftel auf längstens drei Jahre möglich. Im Fall Meyen sei die Dauer im mittleren Rahmen.
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