Zusatzbeitrag: Krankenkassen nicht zur Erhöhung verpflichtet | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 05.07.2022 04:47

Zusatzbeitrag: Krankenkassen nicht zur Erhöhung verpflichtet

Wichtiges Gut: die Krankenversicherungskarte. (Foto: Alexander Heinl/dpa-tmn)
Wichtiges Gut: die Krankenversicherungskarte. (Foto: Alexander Heinl/dpa-tmn)
Wichtiges Gut: die Krankenversicherungskarte. (Foto: Alexander Heinl/dpa-tmn)

Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat angekündigt, dass der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung 2023 um 0,3 Prozentpunkte angehoben werden soll. Für gesetzlich Versicherte könnte das bedeuten, dass ihre Zusatzbeiträge ebenfalls steigen. Oder etwa nicht?

Alisa Kostenow von der Stiftung Warentest klärt darüber auf, welche Auswirkungen die geplante Anhebung auf die Kassenbeiträge haben kann - und welche Möglichkeiten Versicherte im Falle einer Erhöhung haben.

Was Herr Lauterbach meint, ist ja nicht, dass jede Krankenkasse ihre Beiträge gleichermaßen erhöhen soll. Es geht um den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz. Diesen ermittelt ein Schätzerkreis jedes Jahr anhand der voraussichtlichen Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen und der voraussichtlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds, aus denen die Kassen sich speisen.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist vor allem eine Rechengröße, die auf Grundlage der Schätzungen vom Gesundheitsministerium bis zum 1. November bekannt gegeben wird.

Selbst wenn sich der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz erhöht, bedeutet das nicht automatisch, dass auch jede Krankenkasse ihren Zusatzbeitragssatz erhöht. Das müssen sie nur, wenn es ihnen finanziell nicht gut geht. Geht es ihnen gut, dürfen sie den Satz gar nicht erhöhen.

Was man aber sagen kann: Es ist wahrscheinlich, dass Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge zum kommenden Jahr erhöhen. Aber wie viele Kassen das sind und um wie viel sie ihren Beitrag erhöhen, ist derzeit noch reine Spekulation.

Wenn eine Krankenkasse ihren Beitragssatz erhöht, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht - selbst wenn sie noch keine zwölf Monate Mitglied sind.

Bei einer Beitragserhöhung können Versicherte bis zum Ende des Monats kündigen, in dem ihre Krankenkasse erstmals den höheren Beitrag verlangt. Es gilt der reguläre Kündigungszeitraum von zwei Monaten. So lange müssen sie den höheren Zusatzbeitrag zahlen. Den Wechselwunsch teilt man einfach der neuen Kasse mit, die sich dann um die Kündigung bei der alten Kasse kümmert.

Jemand, der 3000 Euro brutto pro Monat verdient, kann so schon mal 160 Euro im Jahr sparen, wenn er von einer teuren zu einer günstigen Kasse wechselt. Man sollte aber nach Möglichkeit nicht nur auf den Beitragssatz schauen, sondern auch darauf, welche Extraleistungen die Krankenkasse bietet. Wenn meine Krankenkasse mir etwa teure Reiseimpfungen bezahlt, den Yogakurs oder die Osteopathie bezuschusst, dann ist das ja auch ein geldwerter Vorteil.

Gesetzlich Versicherte müssen bei einem Wechsel übrigens keine Angst haben, dass sie von einer Kasse nicht angenommen werden. Die Kassen dürfen niemanden abweisen - auch nicht, wenn jemand schon älter oder krank ist.

Abwarten. Wer mit dem Service und den Leistungen seiner Krankenkasse zufrieden ist und einen angemessenen Beitragssatz zahlt, sollte jetzt erstmal gar nichts tun. Kündigt die eigene Krankenkasse eine Erhöhung der Beiträge an, muss man sich eben überlegen, wie zufrieden man mit seiner Mitgliedschaft ist.

Wer sich ohnehin über seine Kasse ärgert, kann über einen Wechsel nachdenken. Doch es kann natürlich sein, dass auch die Kasse, in die man wechselt, ihre Beiträge erhöht.

© dpa-infocom, dpa:220704-99-904836/4

north