Zensus 2022 gestartet: 30 Millionen Bürger werden befragt | FLZ.de

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Veröffentlicht am 05.05.2022 12:37

Zensus 2022 gestartet: 30 Millionen Bürger werden befragt

Nach elf Jahren gibt es wieder eine Volkszählung in Deutschland. Millionen Bundesbürger werden ab dem 15. Mai zu ihrer Person und nach ihren Lebensumständen befragt. (Foto: Daniel Karmann/dpa)
Nach elf Jahren gibt es wieder eine Volkszählung in Deutschland. Millionen Bundesbürger werden ab dem 15. Mai zu ihrer Person und nach ihren Lebensumständen befragt. (Foto: Daniel Karmann/dpa)
Nach elf Jahren gibt es wieder eine Volkszählung in Deutschland. Millionen Bundesbürger werden ab dem 15. Mai zu ihrer Person und nach ihren Lebensumständen befragt. (Foto: Daniel Karmann/dpa)

Es ist eine Art Inventur des Landes: Seit dem 15. Mai führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erstmals seit 2011 wieder eine Volkszählung durch. Bundesweit werden mehr als 30 Millionen Bürgerinnen und Bürger befragt, um zu erfahren, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten.

Etwa 10,3 Millionen zufällig ausgewählte Menschen werden unter anderem zu Name, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit befragt. Etwa drei Viertel der Personen werden laut Statistischem Bundesamt zudem Fragen aus einem erweiterten Fragebogen gestellt. Dabei geht es etwa um Schulabschluss oder Beruf. Auch die rund 300.000 Menschen, die in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften leben, werden erfasst. Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften werden nicht direkt befragt. Dort gibt die Einrichtungsleitung stellvertretend Auskunft.

Zudem sollen alle etwa 23 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwaltungen von Wohnraum Auskunft zu ihren Wohnungen und Wohngebäuden geben. In Deutschland gibt es kein einheitliches Verwaltungsregister, das den Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen flächendeckend erfasst. Deshalb sei die Gebäude- und Wohnungszählung wichtiger Bestandteil des Zensus 2022, erläuterte das Statistische Bundesamt. Erstmals werden auch die Nettokaltmiete, Dauer und Grund für einen Leerstand sowie der Energieträger der Heizung abgefragt. Damit gehe man auf aktuelle Datenbedarfe ein und liefere eine wichtige Datengrundlage für künftige Planungen.

Ziel ist, eine verlässliche Planungsgrundlage für politische und wirtschaftliche Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden zu schaffen. Mit dem Zensus sollen die genaue Bevölkerungszahl ermittelt und Ungenauigkeit in den Melderegistern behoben werden. 2011 hatte sich herausgestellt, dass in vielen Städten und Gemeinden weniger Menschen leben als angenommen - mit schmerzhaften finanziellen Konsequenzen, da sich die Höhe von Zahlungen aus dem Finanzausgleich an der Bevölkerungszahl bemisst.

Bundesweit werden 100.000 sogenannte Erhebungsbeauftragte im Einsatz sein. Der jeweilige Interviewer kommt zu einem vorher angekündigten Termin. Allen ausgewählten Personen werden Fragen etwa zu Alter, Familienstand oder Haushaltsgröße gestellt. Das dauert fünf bis zehn Minuten. Ungefähr drei Viertel der Personen werden zudem Fragen aus einem erweiterten Fragebogen gestellt. Dabei geht es etwa um Schulabschluss oder Beruf. Diese Befragung dauert weitere 10 bis 15 Minuten. Man kann diese Fragen entweder direkt im persönlichen Gespräch beantworten, einen Papier-Fragebogen ausfüllen oder später online antworten.

Bei der Gebäude- und Wohnungszählung finden keine persönlichen Interviews statt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwaltungen von Wohnraum erhalten zum Stichtag ein Schreiben mit Online-Zugangsdaten.

Nach dem Zensusgesetz 2022 sind die ausgewählten Personen auskunftspflichtig, eine Ablehnung der Teilnahme ist nicht möglich. Kommt man dieser Pflicht nicht nach, kann laut Bundesamt auch ein Zwangsgeld fällig werden.

Das Bundesamt betont, dass Vorgaben zum Datenschutz aus dem Bundesstatistikgesetz und der Datenschutzgrundverordnung beachtet würden. Die Daten würden nicht an Behörden außerhalb der amtlichen Statistik weitergegeben und nur anonymisiert ausgewertet. Außerdem würden personenbezogene Daten zur Aufbereitung benötigt und zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht. Veröffentlicht würden nur zusammengefasste Ergebnisse, die keine Rückschlüsse auf einzelne Personen, Haushalte oder Gebäude zulassen, hieß es. Die Interviewer müssten sich schriftlich verpflichten, das Statistikgeheimnis zu wahren.

Die Europäische Union verpflichtet ihre Mitgliedstaaten, alle zehn Jahre einen Zensus durchzuführen. Turnusmäßig wäre dies in Deutschland 2021 der Fall gewesen - der Termin wurde aber wegen der Corona-Pandemie verschoben.

Stichtag ist am 15. Mai 2022. Die Erhebungen sollen bis Mitte August abgeschlossen sein. Die Ergebnisse des Zensus 2022 liegen voraussichtlich ab Ende 2023 vor.

© dpa-infocom, dpa:220505-99-167621/6

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