WWF begrüßt geplanten Wegfall von Wasserkraft-Förderung | FLZ.de

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Veröffentlicht am 15.05.2022 10:57

WWF begrüßt geplanten Wegfall von Wasserkraft-Förderung

Wasser schießt aus dem Auslass eines Wasserkraftwerks. „Die Förderung kleiner Wasserkraftwerke über das EEG hat in den letzten zwei Jahrzehnten viel Schaden angerichtet“, beklagt der WWF. (Foto: Lino Mirgeler/dpa)
Wasser schießt aus dem Auslass eines Wasserkraftwerks. „Die Förderung kleiner Wasserkraftwerke über das EEG hat in den letzten zwei Jahrzehnten viel Schaden angerichtet“, beklagt der WWF. (Foto: Lino Mirgeler/dpa)
Wasser schießt aus dem Auslass eines Wasserkraftwerks. „Die Förderung kleiner Wasserkraftwerke über das EEG hat in den letzten zwei Jahrzehnten viel Schaden angerichtet“, beklagt der WWF. (Foto: Lino Mirgeler/dpa)

Die Umweltorganisation WWF befürwortet den Plan der Bundesregierung, kleinere Wasserkraftanlagen zur Stromerzeugung nicht mehr zu fördern. Das teilte die Organisation in Berlin mit.

Trotzdem gebe es bei dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) noch Luft nach oben, etwa den Förderstopp auf Anlagen von bis zu 1 Megawatt auszudehnen - statt auf die geplanten 500 Kilowatt.

„Die Förderung kleiner Wasserkraftwerke über das EEG hat in den letzten zwei Jahrzehnten viel Schaden angerichtet, und es ist gut, wenn keine neuen kleinen Anlagen mehr in die Förderung kommen“, sagte Tobias Schäfer, Referent für Gewässerschutz beim WWF Deutschland.

Die Wasserkraft hat demnach das Artensterben in Gewässern und den Einbruch der Fischbestände maßgeblich mitverursacht. Die Bedeutung der kleineren Wasserkraftanlagen sei für die Stromerzeugung marginal. Zudem forderte der WWF, dass Bund und Länder finanzielle Anreize für die Stilllegung von kleinen Wasserkraftanlagen schaffen.

Laut dem Anfang April von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorgelegten „Osterpaket“ zum Ausbau erneuerbarer Energien sollen kleine Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt „wegen ihrer besonderen gewässerökologischen Auswirkungen“ künftig nicht mehr gefördert werden.

© dpa-infocom, dpa:220514-99-283549/2

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