Wiederaufnahmeverfahren nach „Badewannen-Mord“ in Oberbayern | FLZ.de

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Veröffentlicht am 12.08.2022 12:20

Wiederaufnahmeverfahren nach „Badewannen-Mord“ in Oberbayern

Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. (Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild)
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. (Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild)
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. (Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild)

Fast 14 Jahre nach dem sogenannten Badewannen-Mord von Rottach-Egern kann der verurteilte Hausmeister Hoffnung schöpfen: Das Landgericht München I hat am Freitag die Wiederaufnahme des Verfahrens angeordnet. Zudem wurde der 62-Jährige mit sofortiger Wirkung aus der Haft entlassen.

Er war zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden, weil er nach Ansicht der damals zuständigen Kammer im Oktober 2008 eine 87 Jahre alte Hausbewohnerin im oberbayerischen Landkreis Miesbach ertränkt hatte. Damit habe er zwei schwere Kopfverletzungen vertuschen wollen, die er ihr zuvor zugefügt habe.

Doch neue Sachverständigengutachten in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen seien geeignet, zu einer für den Angeklagten günstigeren Entscheidung zu führen, führte das Landgericht nun aus. Diese Erkenntnisse seien erst aufgrund der technischen Entwicklung der vergangenen Jahre möglich geworden und hätten seinerzeit nicht als wissenschaftliche Methoden zur Verfügung gestanden. „Daher handelt es sich jeweils auch um neue Beweismittel im Sinne des Wiederaufnahmerechts.“

So habe ein Experte erstmals die Wassertemperatur beim Auffinden der Leiche durch eine Mitarbeiterin eines Pflegedienstes ungefähr errechnen können. „Auf dieser Grundlage konnte sodann eine neue ungefähre Eingrenzung der Leichenliegezeit und damit des Todeszeitpunkts erfolgen“, erläuterte das Landgericht. Dieser liege erheblich außerhalb des vom verurteilenden Gericht angenommenen Zeitfensters. Außerdem liege inzwischen eine neue computergestützte biomechanische Simulation vor, wonach auch ein Sturz als Ursache des Todes der Seniorin infrage komme.

Das Urteil gegen den damals 52-Jährigen ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes seit Oktober 2012 rechtskräftig. Er war zuvor für den Tod seiner Bekannten wegen Mordes und vorsätzlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Auch in einem ersten Prozess im Jahr 2010 wurde er als Täter verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil jedoch auf und wies den Fall an eine andere Münchner Strafkammer zurück.

Mit der Anordnung der Wiederaufnahme kommt es nun erneut zur Hauptverhandlung. Ein Zeitpunkt dafür wurde noch nicht bestimmt.

© dpa-infocom, dpa:220812-99-363213/3

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