Wer haftet bei Schäden durch Feuerwerk? | FLZ.de

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Veröffentlicht am 28.12.2022 08:01

Wer haftet bei Schäden durch Feuerwerk?

Verirrte Silvesterraketen können Gebäudebrände verursachen. Kommt es zu einem Schaden, springt die Wohngebäudeversicherung ein. (Foto: Florian Schuh/dpa-tmn)
Verirrte Silvesterraketen können Gebäudebrände verursachen. Kommt es zu einem Schaden, springt die Wohngebäudeversicherung ein. (Foto: Florian Schuh/dpa-tmn)
Verirrte Silvesterraketen können Gebäudebrände verursachen. Kommt es zu einem Schaden, springt die Wohngebäudeversicherung ein. (Foto: Florian Schuh/dpa-tmn)

Ob die verirrte Rakete oder die unerwartet starke Detonation eines Böllers: Beim Silvester-Feuerwerk lassen sich Schäden am eigenen Hab und Gut oder den Besitztümern anderer Menschen kaum vollständig ausschließen.

Im Ernstfall sollte man dann aber wissen, an welche Versicherung man sich wenden kann. Denn in der Regel muss die Schadensmeldung unverzüglich an den Versicherer gehen.

Haftpflicht-, Hausrat- oder Unfallversicherung

Wer Dritte durch den Umgang mit Feuerwerkskörpern schädigt, muss sich bei seiner Privathaftpflichtversicherung melden. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin. Erleidet man selbst dauerhafte Schäden, leistet etwa die private Unfallversicherung Zahlungen.

Fängt das eigene Haus Feuer, springt in der Regel die Wohngebäudeversicherung ein, Brandschäden an der Inneneinrichtung ersetzt die Hausratversicherung.

Wird ein Auto durch die Explosion eines Knallkörpers oder einem von ihm entzündeten Brand beschädigt, übernimmt die Teilkaskoversicherung des Halters den Schaden. Eine Ausnahme gilt laut den Verbraucherschützern, wenn ein glimmender Böller nur Seng- oder Schmorschäden verursacht. Dann zahlt die Versicherung nicht.

Wird das Fahrzeug mutwillig ramponiert, zum Beispiel weil Kracher auf dem Dach gezündet wurden, braucht der Halter eine Vollkaskoversicherung.

Versicherungsleistung bei Schäden durch Kinder

Kinder unter sieben Jahren können für Schäden, die sie verursacht haben, nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Sie haften nicht. Was viele Eltern laut der Verbraucherzentrale NRW nicht wissen: Auch die (Familien-)Haftpflichtversicherung leistet in solchen Fällen bei Schädigung Dritter nur, wenn die Eltern beim Zündeln ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

© dpa-infocom, dpa:221227-99-29596/4

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