Sie wollen gemeinsam mit Ihrem Hund in den Urlaub fahren? Dann sollten das gewohnte Futter des Vierbeiners und der vertraute Hundekorb mit ins Gepäck. Das, so erklärt es der Deutsche Tierschutzbund, erleichtert es Hunden sich in der unbekannten Umgebung am Urlaubsort schneller wohlzufühlen.
Ebenfalls mit dabei sein sollten:
Geht es über die Grenze, müssen Sie zudem den EU-Heimtierausweis mitnehmen, in dem die Tollwutimpfung Ihres Hundes vermerkt ist. Diesen Ausweis kann der Tierarzt ausstellen.
Hat Ihr Hund noch keinen gültigen Impfschutz, kommt bei einer kurzfristigen Reisebuchung nur ein Ziel innerhalb Deutschlands infrage. „Die gültige Tollwutimpfung ist für einen Grenzübertritt – genauso wie die Kennzeichnung per Mikrochip - gesetzlich vorgeschrieben“, erklärt Lisa Hoth-Zimak, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. Deswegen braucht man hier mehr Vorlauf.
Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) muss eine Erstimpfung des Tieres mindestens 21 Tage vor einem Grenzübertritt innerhalb der Europäischen Union erfolgt sein. Wichtig: Die Impfung darf demnach nicht stattfinden, bevor der Mikrochip angebracht wurde. So soll sichergestellt werden, dass die Tollwutschutzimpfung eindeutig dem Tier zugeordnet werden kann.
Bringen Sie außerdem in Erfahrung, ob und wo an Ihrem Reiseziel Leinen- und Maulkorbpflicht gilt. Denn laut BMEL kann das je nach Land variieren. Informieren können Sie sich bei den jeweiligen Botschaften und ansässigen Touristenauskünften.
© dpa-infocom, dpa:240726-930-185346/1