Wann Gadgets illegale Spionagegeräte sind | FLZ.de

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Veröffentlicht am 08.12.2022 12:12

Wann Gadgets illegale Spionagegeräte sind

Können diese Augen lügen? Wohl kaum. Aber vielleicht filmen, und das sogar bei Nacht. (Foto: Alexander Heinl/dpa-tmn)
Können diese Augen lügen? Wohl kaum. Aber vielleicht filmen, und das sogar bei Nacht. (Foto: Alexander Heinl/dpa-tmn)
Können diese Augen lügen? Wohl kaum. Aber vielleicht filmen, und das sogar bei Nacht. (Foto: Alexander Heinl/dpa-tmn)

Blumentöpfe mit Mikro, Wanduhren und Trinkflaschen mit Kamera oder Sparschweine mit Nachtsichtgerät: Wer im Netz solche Gadgets findet und für ein witziges Weihnachtsgeschenk hält, liegt voll daneben.

Denn Geräte, die für unbemerkte Aufnahmen besonders geeignet oder bestimmt sind, sind hierzulande illegal, warnt die Bundesnetzagentur. Aber nicht immer ist ein verbotenes Gadget so einfach zu erkennen wie das nachtaktive, spionierende Sparschwein.

Smart Glasses können illegal sein...

Auch smarte Brillen mit Foto- und Videofunktion könnten etwa illegal sein, wenn bei ihnen keine wahrnehmbaren optischen oder akustischen Signale ausreichend auf eine Aufnahmesituation aufmerksam machen, führt die Behörde aus.

Zudem seien Gadgets mit versteckter Kamera oder Mikrofon, die unbemerkt Aufnahmen erstellen und diese per WLAN oder Bluetooth an andere Empfangsgeräte übertragen können, in Deutschland verboten.

... und sendefreudige Futterautomaten ebenso

So könnte laut Bundesnetzagentur beispielsweise auch für Futterautomaten ein Verbot gelten, wenn sie über eine sendefähige Kamera und/oder ein Mikrofon verfügen und die Aufnahmesituation für betroffene Personen nicht eindeutig als solche erkennbar ist.

Ebenfalls illegal sind Geräte, auf die aus der Ferne zugegriffen werden kann, um jemanden heimlich abzuhören oder zu beobachten, etwa per App. Das können der Behörde zufolge etwa Spielzeuge wie Roboter und Plüschtiere mit Kameras und/oder Mikrofonen sein, aber durchaus auch Saugroboter, die Dritten keine akustischen oder visuellen Hinweise auf solche Aufnahmen geben. Die Bundesnetzagentur prüfe derzeit mehrere Roboter am Markt darauf hin.

Erst prüfen, dann kaufen

Klar ist: Sobald Spielzeuge oder Geräte vernetzt und mit Kamera oder Mikrofon ausgerüstet sind, greifen sie in die Privatsphäre ihrer Nutzerinnen und Nutzer oder der Menschen in der Umgebung ein. Deshalb sollte man vor einem Kauf solcher Gadgets die Produktbeschreibungen und Datenschutzbestimmungen zugehöriger Apps genau lesen.

Die Bundesnetzagentur informiert auf ihren Webseiten detailliert über verbotene Geräte und die von ihnen ausgehenden Gefahren. Bei Unklarheiten, ob ein bestimmtes Gerät verboten ist, kann man sich auch per Mail (spionagegeraete@bnetza.de) oder telefonisch (0228/ 14 15 16) an die Behörde wenden (montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr).

© dpa-infocom, dpa:221208-99-827283/2

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