Urteil zu Bahnunfall am Untermain rechtskräftig | FLZ.de

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Veröffentlicht am 20.09.2022 10:42

Urteil zu Bahnunfall am Untermain rechtskräftig

Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. (Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild)
Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. (Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild)
Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. (Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild)

Gut zwei Jahre nach einem Zugunfall mit zwei Toten in Unterfranken ist das Gerichtsurteil für eine angeklagte Sicherungsaufsichtskraft rechtskräftig. Die von den Nebenklägern eingelegten Berufungen seien zurückgenommen worden, teilte das Landgericht Aschaffenburg am Dienstag mit. Eine Regionalbahn hatte die Männer im Alter von 22 und 34 Jahren am 1. September 2020 erfasst und tödlich verletzt.

Das Amtsgericht Aschaffenburg hatte im März einen bei dem Unglück als Sicherungsaufsichtskraft eingesetzten Mann zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Diese Strafe wegen fahrlässiger Tötung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der 29-Jährige eine Geldauflage von je 2000 Euro an zwei Hinterbliebene zahlen.

Unmittelbar nach dem Urteil hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihren Rechtsmittelverzicht erklärt. Allerdings legten die zwei Nebenklagevertreter gegen die Entscheidung Berufung ein. Sie hatten in dem Prozess eine höhere Strafe für den Angeklagten verlangt. Nun nahmen sie die Rechtsmittel zurück.

Der Angeklagte, gebürtig aus Rheinland-Pfalz, war bei den Bauarbeiten an der bayerisch-hessischen Landesgrenze für die Sicherheit der Arbeiter verantwortlich. Er soll sich aber mehr mit seinem Handy beschäftigt haben, als auf den Zugverkehr zu achten und die Männer zu warnen. Zudem stand er nicht auf dem ihm zugewiesenen Posten zwischen Stockstadt am Main und Mainaschaff (Landkreis Aschaffenburg).

© dpa-infocom, dpa:220920-99-830168/2

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