Urteil im „Maishäckslerverfahren“: Bewährung für Sabotage | FLZ.de

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Veröffentlicht am 19.05.2022 18:52

Urteil im „Maishäckslerverfahren“: Bewährung für Sabotage

Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

Ein 63 Jahre alter Landwirt ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er mit in Feldern versteckten Nägeln, Holzstämmen und Metallteilen Geräte anderer Bauern beschädigt hat. Das Amtsgericht Neustadt an der Aisch entschied am Donnerstag auf eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten wegen mehreren Fällen vorsätzlicher Sachbeschädigung, ausgesetzt zur Bewährung, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Außerdem müsse er den Geschädigten den Schaden in Raten wiedergutmachen.

Der beträgt zumindest in einem Fall mehrere Zehntausend Euro: Ein in einem Feld deponierter Alublock hatte einen Maishäcksler schwer beschädigt. Verletzt wurde bei den Sabotageakten im Jahr 2019 niemand. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der 63-Jährige stritt die Taten ab. Die Polizei hatte auf seinem Hof Teile gefunden, die zu den in den Feldern deponierten Gegenständen passten. Auf denen ließen sich DNA-Spuren des 68-jährigen Bruders des Verurteilten finden. Die Richterin ging laut dem Sprecher fest davon aus, dass die beiden die Taten gemeinsam planten. Der nun verurteilte 63-Jährige war demnach der „Kopf“ hinter den Taten - dass er der dominantere der beiden ist, bestätigten Zeugen. Hintergrund waren offenbar Streitereien um das Verpachten von Feldern.

Die Richterin stützte sich dem Sprecher zufolge außerdem auf die Aussage eines Zeugen, wonach sich der 63-Jährige bei ihm entschuldigt habe, weil die beiden mit einem Sabotageakt an ihm ja den Falschen getroffen hätten.

Auch der 68-Jährige Bruder wäre eigentlich mitangeklagt gewesen. Er tauchte aber zum Prozessauftakt vergangene Woche genauso wenig auf wie im vergangenen Sommer zum ersten Versuch, die Brüder in dem sogenannten „Maishäckslerverfahren“ zur Verantwortung zu ziehen. Mit ihm will sich das Gericht ein andermal befassen.

© dpa-infocom, dpa:220519-99-357145/2

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