Unter Drogen auf E-Scootern durch die Ansbacher Innenstadt | FLZ.de

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Veröffentlicht am 28.01.2023 10:23

Unter Drogen auf E-Scootern durch die Ansbacher Innenstadt

Für Fahrer von E-Scootern gelten dieselben Vorschriften wie für Autofahrer.  (Symbolbild: Christoph Soeder/dpa)
Für Fahrer von E-Scootern gelten dieselben Vorschriften wie für Autofahrer. (Symbolbild: Christoph Soeder/dpa)
Für Fahrer von E-Scootern gelten dieselben Vorschriften wie für Autofahrer. (Symbolbild: Christoph Soeder/dpa)

Ein 31-Jähriger und eine 24-Jährige sind unter Drogen auf E-Scootern von der Polizei in Ansbach erwischt worden.

Am Freitag gegen 22.20 Uhr wurde der 31-Jähriger Mann am Schlossplatz kontrolliert. Auf die Frage nach der Verkehrstüchtigkeit räumte er ein, Marihuana konsumiert zu haben.

Gegen 22.45 Uhr bat eine Streife vor dem Bahnhof eine 24-Jährige zur Kontrolle. Auch sie war mit einem E-Scooter unterwegs. Im Verlauf der Kontrolle wurden bei ihr drogentypische Auffälligkeiten festgestellt, wie die Polizei meldet. Auf Nachfrage gab auch sie an, dass sie Marihuana konsumiert habe.

Keine Unterschiede zum Auto: Fahrverbot droht

In beiden Fällen wurde jeweils eine Blutentnahme angeordnet. Für die Fahrer ging es nur noch zu Fuß weiter, weil die Polizei beide E-Scooter vorübergehend sicherstellte, um eine mögliche Weiterfahrt zu unterbinden.

Bei der 24-Jährigen wurde zudem noch eine geringe Menge Betäubungsmittel aufgefunden, weshalb sie sich zusätzlich noch wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten muss.

Wenn die Blutuntersuchung den Drogenkonsum bestätigt, erwartet beide ein Bußgeld sowie ein Fahrverbot. Die möglichen Strafen entsprechen dem Katalog für Autofahrer. Weil auch E-Scooter von einem Motor betrieben werden, gibt es keine Unterschiede zu Fahrten auf vier Rädern. Dagegen gelten für Radfahrer deutlich mildere Vorschriften.


Manfred Blendinger
Manfred Blendinger
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