Unfall mit Straßenbahn: Hätte Autofahrerin warten müssen? | FLZ.de

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Veröffentlicht am 20.05.2022 04:18

Unfall mit Straßenbahn: Hätte Autofahrerin warten müssen?

Achtung, Straßenbahn: Wenn auch noch schienengebundene Fahrzeuge in der Stadt rollen, sollten Autofahrer vor allem beim Spurwechsel besondere Achtsamkeit walten lassen. (Foto: Swen Pförtner/dpa/dpa-tmn)
Achtung, Straßenbahn: Wenn auch noch schienengebundene Fahrzeuge in der Stadt rollen, sollten Autofahrer vor allem beim Spurwechsel besondere Achtsamkeit walten lassen. (Foto: Swen Pförtner/dpa/dpa-tmn)
Achtung, Straßenbahn: Wenn auch noch schienengebundene Fahrzeuge in der Stadt rollen, sollten Autofahrer vor allem beim Spurwechsel besondere Achtsamkeit walten lassen. (Foto: Swen Pförtner/dpa/dpa-tmn)

An Bahnübergängen auch im Stadtbereich haben Straßenbahnen Vorfahrt, wenn ein Andreaskreuz vorhanden ist. Das ist aber nicht mehr der Fall, wenn die Signale für die Bahn in eine Ampelanlage integriert sind und die Anlage in Betrieb ist. Dann gehe die Ampelregelung vor.

Bei einem Unfall kann ein Autofahrer aber trotzdem mithaften müssen. Das zeigt ein Urteil (Az.: 8 S 5015/21) des Landgerichts (LG) Nürnberg-Fürth, auf das der ADAC hinweist.

Im konkreten Fall fuhr eine Frau in der Stadt mit dem Auto. Zwischen den beiden Richtungsspuren der Straße verliefen Straßenbahnschienen. An einer Kreuzung mit Ampel wollte die Frau die Schienen überqueren. An der Stelle stand ein Andreaskreuz, die Signale für die Straßenbahn waren aber in die Ampelanlage integriert. Als die Frau grün bekam, fuhr sie über die Schiene, wo sie mit der Straßenbahn zusammenstieß.

Der Fahrer der Straßenbahn war der Ansicht, dass wegen des Andreaskreuzes die Frau hätte warten müssen. Diese wiederum ging davon aus, dass die Ampel gegolten und sie daher Vorfahrt hatte. Ein Gericht musste die Sache klären.

Es entschied, dass in diesem Fall die Ampelregelung vorgeht, da die Signale in die Ampel integriert waren und diese in Betrieb war. Hier gilt die Vorfahrtsregel bei Bahnübergängen mit Andreaskreuz nicht.

Aber die Frau musste sich 20 Prozent Mitverschulden anrechnen lassen. Speziell wenn sich eine Bahn nähert ist nach Ansicht des Gerichts besondere Sorgfalt erforderlich, wenn die Schienen überquert werden sollen. Anhand des Fahrverhaltens der Bahn hätte die Frau erkennen können, dass der Fahrer der Straßenbahn ihre Vorfahrt nicht beachten würde. Daher hätte sie bremsen oder ausweichen müssen.

© dpa-infocom, dpa:220519-99-354226/2

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