Trump-Durchsuchung wirft Fragen über Geheimdokumente auf | FLZ.de

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Veröffentlicht am 14.08.2022 02:40

Trump-Durchsuchung wirft Fragen über Geheimdokumente auf

Agenten des Secret Service stehen am Tor von Mar-a-Lago. (Foto: Damon Higgins/Palm Beach Daily News/AP/dpa)
Agenten des Secret Service stehen am Tor von Mar-a-Lago. (Foto: Damon Higgins/Palm Beach Daily News/AP/dpa)
Agenten des Secret Service stehen am Tor von Mar-a-Lago. (Foto: Damon Higgins/Palm Beach Daily News/AP/dpa)

Der Fund streng geheimer Dokumente in seinem Anwesen im US-Bundesstaat Florida bringt den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump in Erklärungsnot. Es steht die Frage im Raum, ob der 76-Jährige mit dem Horten der Geheimunterlagen die Sicherheit des Landes gefährdet hat. Er könnte gegen mehrere Gesetze - auch das US-Spionagegesetz - verstoßen haben.

Am Wochenende kamen weitere brisante Details zu der Durchsuchung ans Licht. Die „New York Times“ berichtete, Trumps Team solle unvollständige Angaben über den Verbleib von Geheimdokumenten in Trumps Besitz gemacht haben. Der Ex-Präsident wetterte unterdessen weiter gegen die Ermittler.

Der FBI-Liste zufolge fanden die Agenten am vergangenen Montag in Trumps Anwesen Mar-a-Lago unter anderem einen Satz Dokumente der Geheimhaltungsstufe „Top Secret/SCI“, die streng geheim sind und nur in besonderen Regierungseinrichtungen eingesehen werden dürfen. Vier der beschlagnahmten Dokumenten-Sätze waren als „Top Secret“ („streng geheim“) eingestuft, drei weitere als „geheim“, die verbliebenen drei als „vertraulich“. Im Durchsuchungsbefehl sind als mögliche Grundlage für etwaige Beschlagnahmungen drei Straftatbestände aufgeführt - darunter das Sammeln, Übermitteln oder Verlieren von Verteidigungsinformationen. Er fällt unter das US-Spionagegesetz.

Völlig offen ist, was Trump überhaupt mit den Dokumenten wollte. Mindestens eine Anwältin oder ein Anwalt des Republikaners soll im Juni außerdem eine Erklärung unterzeichnet haben, wonach das als geheim gekennzeichnete Material komplett an die Regierung zurückgegeben worden sei, berichteten „New York Times“ und der Sender CNN unter Berufung auf namentlich nicht genannte Personen. Das Schriftstück soll ans Justizministerium gegangen sein. Die „Washington Post“ berichtete, das FBI habe auch Geheimdokumente über Atomwaffen gesucht. Trump dementierte das und bezeichnete den Bericht als „Schwindel“.

Das Anwaltsschreiben könnte erklären, warum im Durchsuchungsbefehl als mögliche Grundlage für etwaige Beschlagnahmungen auch die Behinderung der Justiz genannt wird. Trump argumentiert unterdessen, er habe die Geheimhaltung für die fraglichen Dokumente aufgehoben und sie deswegen einfach mitnehmen können. Es ist aber fraglich, ob diese Verteidigungsstrategie erfolgreich sein wird. Amtierende Präsidenten haben zwar weitreichende Befugnisse, Informationen freizugeben und die Geheimhaltung aufzuheben. Doch für die Freigabe von Dokumenten gibt es ein formelles Verfahren mit mehreren hochoffiziellen Schritten - eine einfache mündliche Anweisung reicht nicht.

Es ist unklar, ob die Dokumente den rechtlich notwendigen Prozess zur Freigabe durchlaufen haben. Außerdem spielt es nicht zwangsläufig eine Rolle, ob die Dokumente freigegeben waren. Schon die Aufbewahrung von Dokumenten ohne Genehmigung kann im Zusammenhang mit der nationalen Verteidigung ein Verbrechen darstellen, wenn die Sicherheit des Landes dadurch gefährdet wird. Expertinnen und Experten weisen darauf hin, dass bestimmte Dokumente etwa zu Atomwaffen nicht einfach freigegeben werden können.

Trump schimpfte am Wochenende weiter auf dem von ihm mitgegründeten Netzwerk Truth Social gegen die Justiz und die Bundespolizei FBI. Er warf der Behörde vor, korrupt zu sein. Er nannte die Dursuchung erneut eine „politische Inszenierung“ kurz vor den Kongresswahlen im Herbst. Er monierte, die Ermittler hätten auch die Schränke und Kleidung seiner Ehefrau Melania durchsucht.

Trump hatte die Durchsuchung selbst öffentlich gemacht. Justizminister Merrick Garland hatte betont, es gelte die Unschuldsvermutung. Zugleich hatte er unterstrichen, dass ein Bundesgericht die Durchsuchung „nach der erforderlichen Feststellung eines hinreichenden Verdachts“ genehmigt habe.

Vergangenes Jahr hatten Beamte des Nationalarchivs entdeckt, dass Trump eine ganze Reihe von Dokumenten und anderes Regierungsmaterial mitgenommen hatte, als er am Ende seiner Amtszeit im Januar 2021 das Weiße Haus verließ. Dieses Material hätte dem Gesetz nach eigentlich an das Nationalarchiv gegeben werden müssen. Trump hatte der Behörde Anfang des Jahres schließlich mehrere Dokumente übergeben. Danach soll es zu einem weiteren Austausch zwischen Ermittlern und Trumps Anwälten gekommen sein. Die Beamten hätten aber den Verdacht gehabt, dass Trump oder sein Team weiter wichtige Unterlagen zurückhielten, hieß es in US-Medien.

© dpa-infocom, dpa:220814-99-378953/7

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