Studierende müssen auf 200 Euro noch warten | FLZ.de

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Veröffentlicht am 23.09.2022 16:15

Studierende müssen auf 200 Euro noch warten

Laut dem dritten Entlastungspaket sollen Studierende eine einmalige Energiepreispauschale von 200 Euro erhalten. Doch wann die Auszahlung erfolgt, ist noch unklar. (Foto: Uwe Anspach/dpa)
Laut dem dritten Entlastungspaket sollen Studierende eine einmalige Energiepreispauschale von 200 Euro erhalten. Doch wann die Auszahlung erfolgt, ist noch unklar. (Foto: Uwe Anspach/dpa)
Laut dem dritten Entlastungspaket sollen Studierende eine einmalige Energiepreispauschale von 200 Euro erhalten. Doch wann die Auszahlung erfolgt, ist noch unklar. (Foto: Uwe Anspach/dpa)

Studierende müssen auf die im dritten Entlastungspaket der Ampel-Koalition vereinbarte 200-Euro-Einmalzahlung voraussichtlich noch eine Weile warten. Wie aus einem internen Regierungspapier zum Zeitplan der verschiedenen Maßnahmen aus dem Entlastungspaket hervorgeht, wird mit einer Verabschiedung im Bundesrat nicht vor Mitte Dezember gerechnet.

Zuvor muss die dafür nötige gesetzliche Regelung noch durch Bundeskabinett und Bundestag. Als Zeitpunkt für ein mögliches Inkrafttreten ist der 1. Januar genannt. Das Papier liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Zuvor hatte der „Spiegel“ berichtet, die 200 Euro würden wohl frühestens Anfang Januar ausgezahlt.

Nach dpa-Informationen hakt es vor allem bei der Frage der Umsetzung. Bundesbildungsministerium und Bundesländer haben demnach noch keine praktikable Lösung für die Auszahlung des Geldes gefunden. Das Problem: Es gibt keine zentrale Stelle, die von allen Studierenden und Fachschülern, die ebenfalls 200 Euro bekommen sollen, die Kontoverbindung hat. Alle gut 3 Millionen Betroffenen automatisch zu erreichen und das Geld unbürokratisch zu überweisen, gestaltet sich daher schwierig.

Außerdem muss geklärt werden, ob auch Studierende in einem berufsbegleitenden Studium die 200 Euro bekommen sollen und wie Mitnahmeeffekte verhindert werden könnten, etwa bei Leuten, die zwar noch eingeschrieben sind, aber gar nicht mehr studieren, sondern längst einem geregelten Job nachgehen.

© dpa-infocom, dpa:220923-99-873747/2

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