Ryanair: Bundesrichter befassen sich mit Versetzungspraxis
Mit der Frage, ob ein Pilot von einem Arbeitsort in Deutschland an einen ins Ausland versetzt werden kann, beschäftigt sich am Mittwoch (9.00 Uhr) das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Ein Pilot einer Tochterfirma der irischen Fluggesellschaft Ryanair hat sich bis in die höchste Arbeitsgerichtsinstanz geklagt, um seine Versetzung von Nürnberg an einen Flughafen in Italien prüfen zu lassen. Bei den Vorinstanzen in Bayern hatte er keinen Erfolg mit seiner Klage, mit der er die Unwirksamkeit der Versetzung und der damit verbundenen Gehaltseinbußen erreichen will.