Staatsregierung will Bettensteuer in Bayern verbieten | FLZ.de

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Veröffentlicht am 29.11.2022 14:22

Staatsregierung will Bettensteuer in Bayern verbieten

Ein Doppelzimmer in einem Hotel. (Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild)
Ein Doppelzimmer in einem Hotel. (Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild)
Ein Doppelzimmer in einem Hotel. (Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild)

Nächstes Kapitel im Streit um eine Bettensteuer in Bayerns Hotels: Die Staatsregierung kündigte am Dienstag eine Gesetzesänderung an, welche solche Steuern grundsätzlich für ganz Bayern verbietet. Sie reagierte damit auf die umstrittenen Pläne der Stadt München, von 2023 an eine Bettensteuer von fünf Prozent auf den Preis von direkt mit der Übernachtung verbundenen Dienstleistungen zu erheben. Mit der Gesetzesänderung würde Bayern in die kommunale Hoheit eingreifen.

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) reagierte umgehend auf die Ankündigung aus der Staatskanzlei: „Die Aufregung ist groß, bis hin zu angedrohten Gesetzesänderungen. Die bayerische Staatsregierung zeigt dabei eine dermaßen überdrehte Schnappatmung, dass sie nicht einmal die Gesetzeslage prüft, bevor sie die Backen aufbläst.“ Er vermute, dies könne mit der Landtagswahl 2023 zu tun haben.

Reiter verwies auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das im März 2022 eine Bettensteuer als verfassungsmäßig erklärt habe: „Insofern sehe ich einer bayerischen Gesetzesänderung äußerst gelassen entgegen. Profitieren würden von einer Bettensteuer im Übrigen vor allem die Münchner und Münchnerinnen, die in anderen Bundesländern regelmäßig solche Bettensteuern bezahlen müssen.“

Staatskanzleichef Florian Herrmann hatte zuvor nach einer Sitzung des Regierungskabinetts in München erklärt, das Innenministerium werde „zügig“ eine Gesetzesänderung vorbereiten. Bisher gibt es in keiner bayerischen Kommune eine Betten- oder Übernachtungssteuer. Daher besteht derzeit noch die Möglichkeit für Kommunen, solche Steuern zu beschließen. Sie müssten aber von der Bezirksregierung genehmigt werden, sagte Herrmann. Er verwies auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 2012, die Bedenken gegen solche Steuern äußere. Die bayerische Staatsregierung teile die Bedenken - unter anderem, weil eine Bettensteuer der vom Bund beschlossenen Erleichterung bei der Mehrwertsteuer zuwiderlaufe.

Die Staatsregierung stehe einhellig auf dem Standpunkt, dass solche Steuern nicht förderlich sind. „Das geht gar nicht“, sagte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Er habe die „eindringliche Bitte an die Stadt München, diesen Unsinn bitte stecken zu lassen“.

Die Stadt München hatte eine Bettensteuer von fünf Prozent auf Übernachtungen in Münchner Hotelleriebetrieben geplant. Betroffen sein sollten sowohl Freizeit- wie auch Geschäftsreisen, nicht aber Minderjährige sowie Angebote, die nicht direkt der Übernachtung zuzuordnen sind, etwa Frühstück oder Wellnessangebote. Die Kommune hatte sich dadurch Mehreinnahmen in Höhe von bis zu 58 Millionen Euro versprochen.

Dagegen hatte sich vor allem der Hotel- und Gaststättenverband gewandt. Er zeigte sich dementsprechend erfreut über die Ankündigung der Staatsregierung, eine Bettensteuer durch eine Erweiterung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) generell zu verbieten.

© dpa-infocom, dpa:221129-99-708289/3

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