SPD fordert Abschiebestopp wegen Chancen-Aufenthaltsgesetz | FLZ.de

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Veröffentlicht am 30.11.2022 17:05

SPD fordert Abschiebestopp wegen Chancen-Aufenthaltsgesetz

Die SPD im bayerischen Landtag fordert ein Abschiebestopp für alle Ausländer, die unter die Regelungen des neuen Chancen-Aufenthaltsgesetz des Bundes fallen. In einem Dringlichkeitsantrag, der am Donnerstag im Landtag beraten werden soll, fordert sie die Staatsregierung auf, bei entsprechenden Fällen, „auf den Vollzug von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen zu verzichten“. Zudem sollten Fälle, für die seit dem 6. Juli Abschiebungen eingeleitet worden seien, erneut geprüft werden. In der Folge müssten dem Landtag die Ergebnisse vorgelegt werden.

Vom Chancen-Aufenthaltsrecht sollen gut integrierte Ausländer profitieren, die ohne gesicherten Status in Deutschland leben. Wer zum Stichtag 31. Oktober 2022 fünf Jahre im Land lebt und nicht straffällig geworden ist, bekommt 18 Monate Zeit, um die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt zu erfüllen - dazu gehören etwa Deutschkenntnisse und die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts. Über das Asyl-Reformvorhaben soll bereits an diesem Freitag in Berlin abgestimmt werden.

Die SPD begründet ihren Antrag mit dem Verweis auf einen aktuellen Fall aus Garmisch-Partenkirchen und einer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1999. Die von der zuständigen Ausländerbehörde geplante Abschiebung des gut integrierten Äthiopiers habe nur gestoppt werden können, da dieser von der unmittelbar bevorstehenden Gesetzesänderung zum Chancen-Aufenthaltsrecht profitieren könnte.

„Daher ist eine Überprüfung all der Fälle in Bayern, bei denen unter Missachtung geltender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet und Abschiebungen aus Bayern durchgeführt wurden, unabdingbar“, hieß es im SPD-Antrag weiter. Spätestens seit dem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 6. Juli zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts stehe die besagte Regelung unmittelbar bevor. Einige Bundesländer hätten bereits durch eine Vorgriffsregelung sichergestellt, dass es zu keiner Abschiebung dieser Personen kommt, um zu verhindern, dass vollendete Tatsachen und Härtefälle geschaffen werden.

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