Sonderregel erlaubt Nutzung stillgelegter Holzöfen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 12.08.2022 13:10

Sonderregel erlaubt Nutzung stillgelegter Holzöfen

Gespaltenes Holz türmt sich in großen Stapeln. (Foto: Nicolas Armer/dpa/Archivbild)
Gespaltenes Holz türmt sich in großen Stapeln. (Foto: Nicolas Armer/dpa/Archivbild)
Gespaltenes Holz türmt sich in großen Stapeln. (Foto: Nicolas Armer/dpa/Archivbild)

Aus Sorge vor einem Gasmangel dürfen in Bayern im Notfall bereits stillgelegte Holzöfen wieder zum Heizen genutzt werden. „In der aktuellen Gaskrise müssen wir uns vorbereiten und alle Möglichkeiten ausschöpfen, um regenerative heimische Brennstoffe zu nutzen. Dazu erlauben wir für den Notfall auch den befristeten Weiterbetrieb bereits stillgelegter Holzfeuerungen“, sagte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) am Freitag in München.

Um den Rechtsrahmen dafür zu schaffen, habe sein Ministerium eine grundsätzliche Vereinbarung mit dem Landesinnungsverband für das Bayerische Kaminkehrerhandwerk geschlossen. Von einer möglichen Wiederinbetriebnahme umfasst sind demnach Holzfeuerungen, wie zum Beispiel Kachelöfen, die aufgrund von gesetzlichen Sanierungsfristen bereits außer Betrieb genommen, aber noch nicht abgebaut wurden. Diese sollen nun in Notfällen für eine Übergangszeit wieder genutzt werden.

Als Notfälle gelten der Ausfall der Fernwärme, der Gasversorgung oder einer anderen zentralen Wärmeversorgung. Die Notfall-Regelung betreffe alle Anlagen, die vor dem 31. Dezember 2004 errichtet worden seien. Die Kreisverwaltungsbehörden seien angewiesen, entsprechende Allgemeinverfügungen zu erlassen, die die Wiederinbetriebnahme dieser Holzöfen für einen bestimmten Zeitraum gestatten. Wie lange dieser ist, wurde zunächst nicht genannt. Ziel der Allgemeinverfügungen sei es, aufwendige Einzelfallentscheidungen zu vermeiden.

© dpa-infocom, dpa:220812-99-363867/2

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