Söder hofft auf Einigung zu Erbschaftssteuer - Sonst Klage | FLZ.de

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Veröffentlicht am 09.12.2022 14:22

Söder hofft auf Einigung zu Erbschaftssteuer - Sonst Klage

Markus Söder spricht nach der Sitzung des CSU-Vorstands auf einer Pressekonferenz. (Foto: Peter Kneffel/dpa)
Markus Söder spricht nach der Sitzung des CSU-Vorstands auf einer Pressekonferenz. (Foto: Peter Kneffel/dpa)
Markus Söder spricht nach der Sitzung des CSU-Vorstands auf einer Pressekonferenz. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Im Streit um die Erbschaftssteuer hofft Bayerns Ministerpräsident Markus Söder weiter auf eine politische Einigung - lässt aber parallel eine Klage im kommenden Jahr vorbereiten. Die der Steuernovelle zugrunde gelegte Philosophie verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz in der Verfassung, sagte der CSU-Chef am Freitag nach einer Sitzung des Parteivorstands in München. Demnach müsse nicht nur „Gleiches gleich“ sondern auch „Ungleiches ungleich“ behandelt werden. „Verfassungswidrig ist demnach, Ungleiches gleich zu behandeln.“

Die Grundstückspreise im Süden Bayerns seien aber nun einmal „exorbitant höher sind als in weiten Teilen des Nordens und des Ostens“, sagte Söder. „Deswegen werden wir die Verfassungsklage auf den Weg bringen, wenn eine politische Lösung nicht klappt.“ Derzeit würden die Unterlagen dafür begutachtet, im nächsten Jahr werde dann die Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Unter den Bundesländern ist Söder mit der Kritik am Steuergesetz aber bisher völlig isoliert. Bei einer Abstimmung im Finanzausschuss des Bundesrates stimmten die 15 anderen Länder gegen den Antrag Bayerns. „Die Regionalisierung von Freibeträgen tut ja keinem weh“, sagte Söder. Er vermute bei den anderen Ländern eine Angst vor einem Steuerwettbewerb mit Bayern.

Söder betonte, dass bei einer Umsetzung des Gesetzesentwurfs, wie er jüngst im Bundestag beschlossen wurde, „am Ende ja sogar die Gefahr besteht, von Verlust von Heimat oder Ausverkauf.“ Im Süden Bayerns könnten es sich wegen der sehr, sehr hohen Grundstückspreise viele Familien gar nicht leisten, vererbte Häuser in der Familie zu halten.

Der Bundestag hatte am vergangenen Freitag das Jahressteuergesetz mit umfassenden steuerlichen Änderungen beschlossen. Eine Übertragung von Immobilienvermögen durch Erbschaften und Schenkungen könnte demnach unter bestimmten Umständen teurer werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch final zustimmen.

© dpa-infocom, dpa:221209-99-842124/2

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