Seniorenrat soll Teilhabe von Generation 60-Plus verbessern | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 29.06.2022 12:51

Seniorenrat soll Teilhabe von Generation 60-Plus verbessern

Mit der Einrichtung eines Landesseniorenrates sollen in Bayern die Teilhabemöglichkeiten der Senioren verbessert werden. CSU und Freie Wähler im Landtag stellten am Mittwoch den Entwurf des Seniorenmitwirkungsgesetzes vor, welches nun zunächst vom Kabinett und nach der Sommerpause vom Landtag beschlossen werden soll. Die beiden Regierungsparteien hatten sich auf das Gesetzesvorhaben bereits in ihrem Koalitionsvertrag 2018 geeinigt.

In Kern sollen demnach alle Gemeinden eine ehrenamtliche Seniorenvertretung einrichten - eine Verpflichtung dazu ist im Gesetz aber nicht vorgesehen. Für die Vertretung der Senioreninteressen auf Landesebene wird der besagte Landesseniorenrat geschaffen. Seine Mitglieder sind die Vertreter der Seniorenvertretungen der 2056 kreisfreien und kreisangehörigen Gemeinden und der 71 Landkreise. Die maximale Mitgliederzahl liegt damit bei circa 4300 Personen.

Der Landesseniorenrat soll einerseits Landtag und Staatsregierung bei Fragen zur Seniorenpolitik beraten und andererseits die Kommunale Ebene unterstützen. Nach den vorgestellten Eckpunkten sollen zudem eine Landesversammlung und ein achtköpfiger Vorstand gebildet werden. Diese Gremien sollen an die Stelle der Landesseniorenvertretung Bayern (LSVB) treten.

„Rund drei Millionen Menschen im Freistaat sind über 60 Jahre alt. Sie alle haben ein Recht darauf, gehört und mit ihren Bedürfnissen und Sorgen ernst genommen zu werden“, sagte die sozialpolitische Sprecherin der Freie-Wähler-Fraktion, Susann Enders.

„Bei unserem Seniorenmitwirkungsgesetz war es unser zentrales Anliegen, die bestehenden Strukturen vor Ort zu erhalten. Deshalb setzen wir in den Gemeinden bewusst auf Freiwilligkeit“, sagte der sozialpolitische Sprecher der CSU-Fraktion, Thomas Huber.

Mit großer Enttäuschung reagierte die LSVB auf die Gesetzespläne: „Dieser Gesetzentwurf stärkt nicht die Rechte der Seniorinnen und Senioren, sondern schmälert sie. Es fehlen belastbare, also echte Einflussmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der älteren Menschen. Dies wären die Voraussetzungen echter politischer Partizipation, die aber anscheinend nicht gewollt ist“, sagte der Vorsitzende der LSVB, Franz Wölfl. Er verwies zudem darauf, dass es bis 2010 bereits einen Landesseniorenrat in Bayern gab, dieser sei aber 2010 wegen „Ineffektivität“ abgeschafft worden.

Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) kann die Kritik nicht teilen. Mit dem neuen Gesetz „stärken wir bewusst die bewährten vorhandenen Strukturen“. Besonders hob sie hervor, dass mit dem Landesseniorenrat ein neues, in den Kommunen verankertes Gremium geschaffen werde.

© dpa-infocom, dpa:220629-99-845708/2

north