Riesenkessel auf Lkw für die Autobahn zu breit | FLZ.de

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Veröffentlicht am 31.03.2022 16:32

Riesenkessel auf Lkw für die Autobahn zu breit

Um Mitternacht musste die Polizei einen gestrandeten Schwertransport durch eine Baustelle lotsen.  (Archivbild: Stefan Sauer/dpa)
Um Mitternacht musste die Polizei einen gestrandeten Schwertransport durch eine Baustelle lotsen. (Archivbild: Stefan Sauer/dpa)
Um Mitternacht musste die Polizei einen gestrandeten Schwertransport durch eine Baustelle lotsen. (Archivbild: Stefan Sauer/dpa)

Viel zu breit für eine Baustelle war ein Metallkessel, den ein Lkw auf der A6 transportierte.

Der Kessel hat einen Durchmesser von 5,4 Metern und das stolze Gewicht von 47 Tonnen. Er rollte auf einem Schwertransport in der Nacht auf der Autobahn 6 in Richtung Baden-Württemberg. Kurz vor der Landesgrenze war um Mitternacht erst einmal Endstation.

Der 32-Jährige am Steuer staunte nicht schlecht, als er an die Baustelle zwischen dem Autobahnkreuz Feuchtwangen/Crailsheim und der Anschlussstelle Schnelldorf kam. Dort stand nachts nur ein Fahrstreifen zur Verfügung. Der aber war nur 3,5 Meter breit. Damit fehlten für den Kessel fast zwei Meter.

Deshalb blieb der Fahrer kurzerhand vor der Verengung auf der rechten Fahrspur stehen und ließ sich von seinem Begleitfahrzeug nach hinten absichern. Die Verkehrspolizei Ansbach bekam von dieser Situation aber schnell Wind, da sie vom verantwortlichen Bauleiter telefonisch informiert worden war.

In Abstimmung mit dem Bauleiter lotste eine Streife das Schwerlastfahrzeug zunächst durch den gesperrten Baustellenbereich bis zum Parkplatz Rothensteig-Nord. Dort war der Einsatz noch nicht zu Ende. Denn bei der anschließenden Kontrolle stellten die Ordnungshüter fest, dass für den Transport keine Genehmigung vorliegt.

Darüber hinaus entdeckten sie beim Auslesen des digitalen Kontrollgerätes in den zurückliegenden drei Wochen zahlreiche Verstöße des 32-Jährigen gegen die Lenk- und Ruhezeiten. Gegen den Mann aus Rumänen und seine Firma wurden deshalb Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, die Straßenverkehrszulassungsordnung sowie das Fahrpersonalgesetz eingeleitet.

Darüber hinaus wurde ein Verfahren zur Gewinnabschöpfung auf den Weg gebracht. Damit soll verhindert werden, dass jemand mit illegalen Transporten mehr verdient als das Bußgeld kostet.

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