Im Prozess um den Verkauf gefälschter Abnehmspritzen in Österreich haben sich die beiden Angeklagten nicht schuldig bekannt. Das sagte eine Sprecherin des Landgerichts Steyr bei Linz der Deutschen Presse-Agentur. Ein Urteil ist entgegen dem ursprünglichen Zeitplan noch nicht gefällt. Am 16. Dezember soll ein weiterer Verhandlungstermin stattfinden.
Die Staatsanwaltschaft wirft zwei Geschäftsleuten vor, 225 Pens zur Injektion an einen Schönheitschirurgen in Salzburg verkauft zu haben. Der Mediziner soll im Dezember als Zeuge aussagen. Eine Anklage gegen den Arzt werde derzeit noch vorbereitet, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft der dpa.
Die 46 und 57 Jahre alten Männer, die vor Gericht stehen, haben aus Sicht der Staatsanwaltschaft gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen. Es wird ihnen auch grob fahrlässige Körperverletzung in drei Fällen vorgeworfen. Die Spritzen zur Selbstinjektion enthielten Insulin statt des Original-Wirkstoffs Semaglutid. Unter anderem musste eine Frau aus Salzburg mit schweren Nebenwirkungen in einem Krankenhaus behandelt werden, nachdem sie eine mutmaßliche Fälschung des Produktes Ozempic verwendet hatte.
Die Angeklagten sollen die Medikamente über eine in Nordrhein-Westfalen lebende Frau bezogen haben, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte. Die Männer sollen die Präparate laut der Anklagebehörde im September des Vorjahres zu einem Stückpreis von 205 Euro an den Salzburger Arzt vertrieben haben.
Das Arzneimittel Ozempic ist nur zur Behandlung von Diabetes zugelassen. Dennoch ist es auch als Diätmittel begehrt. Denn Ozempic enthält den gleichen Wirkstoff wie das ebenfalls von Novo Nordisk produzierte Mittel Wegovy, das zur Behandlung von Adipositas zugelassen ist. Nach Angaben des österreichischen Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) nutzen Kriminelle die hohe Nachfrage nach Ozempic, um mit Fälschungen Geld zu machen.
Bereits im vergangenen Juli befasste sich ein österreichisches Gericht mit gefälschten Abnehmspritzen. Eine Medizinstudentin, die einen nicht genehmigten Kosmetiksalon betrieb, wurde in Wien wegen des Verkaufs der Präparate zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt.
© dpa-infocom, dpa:241118-930-291963/3