Prozess: Mutter soll Tochter zu Prostitution gezwungen haben | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 27.01.2023 01:47

Prozess: Mutter soll Tochter zu Prostitution gezwungen haben

Das Land- und Amtsgericht in Schweinfurt. (Foto: Daniel Karmann/dpa/Archivbild)
Das Land- und Amtsgericht in Schweinfurt. (Foto: Daniel Karmann/dpa/Archivbild)
Das Land- und Amtsgericht in Schweinfurt. (Foto: Daniel Karmann/dpa/Archivbild)

Eine junge Frau soll als Jugendliche etliche Male vom Partner ihrer Mutter sexuell missbraucht und schließlich als junge Erwachsene von Mutter und Partner zur Prostitution überredet worden sein. Die heute 24-Jährige sagte am Freitag im Landgericht Schweinfurt gegen ihre eigene Mutter und deren Lebensgefährten aus. Da es um das Intimleben des Opfers ging, fanden große Teile der Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers äußerten sich die beiden Angeklagten nicht zu den Vorwürfen. Die 51 Jahre alte Mutter ist wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch und Zwangsprostitution angeklagt, ihr 54-jähriger damaliger Lebensgefährte wegen sexuellen Missbrauchs, Zwangsprostitution und Zuhälterei.

Der Mann soll sich zwischen etwa 2013 und 2016 im Raum Hammelburg (Landkreis Bad Kissingen) an der minderjährigen Tochter seiner Partnerin vergangen haben. Zudem soll er das Mädchen später im Internet für sexuelle Dienstleistungen angeboten haben. Die Mutter ließ dies laut Anklage aus der Angst zu, verlassen zu werden. Laut den Ermittlern arbeitete sie ebenfalls als Prostituierte. Beide Frauen - Mutter und Tochter - fühlten sich laut Anklage vom Angeklagten finanziell abhängig.

Der Prozesstag am Freitag zog sich aufgrund verschiedener Anträge und Diskussionen über den Prozessablauf, etwa über die Sitzordnung, hin - bis zum Prozessende dürfte es also noch dauern. Schon beim Prozessauftakt Mitte Januar musste die Verhandlung wegen Anträgen der Verteidigung noch vor Verlesen der Anklage unterbrochen werden.

Die junge Frau tritt in dem Prozess auch als Nebenklägerin auf. Ihr Anwalt hatte gewünscht, dass seine Mandantin nicht umfassend vor Gericht aussagen muss, sondern das zunächst ein Video einer bereits erfolgten Aussage abgespielt wird. Diesem Wunsch kam der Vorsitzende Richter allerdings nicht nach, die Frau musste mehrere Stunden mit ihren mutmaßlichen Peinigern zusammen im Gerichtssaal sitzen. Sie wird durch den Prozess psychologisch begleitet.

Nach dem Opfer waren noch ihre Schwester und ihre Frauenärztin als Zeuginnen geladen. Letztere äußerte sich zu durch die Prostitution erworbenen Geschlechtskrankheiten des Opfers.

Der nächste Verhandlungstermin ist für den 9. Februar geplant. Dann sollen unter anderem der aktuelle Lebensgefährte und ein Ermittlungsbeamter aussagen.(Aktenzeichen: 1 KLs 8 Js 14058/21).

© dpa-infocom, dpa:230126-99-370220/5

north