Sparkassenaffäre: Anklage will Bromme hinter Gitter bringen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 16.05.2022 02:48

Sparkassenaffäre: Anklage will Bromme hinter Gitter bringen

Die Angeklagten stehen im Prozess um die Sparkassenaffäre mit ihren Anwälten vor Gericht. (Foto: Peter Kneffel/dpa/Archivbild)
Die Angeklagten stehen im Prozess um die Sparkassenaffäre mit ihren Anwälten vor Gericht. (Foto: Peter Kneffel/dpa/Archivbild)
Die Angeklagten stehen im Prozess um die Sparkassenaffäre mit ihren Anwälten vor Gericht. (Foto: Peter Kneffel/dpa/Archivbild)

Im zweiten Prozess um teure Geschenke auf Kosten der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee will die Staatsanwaltschaft Ex-Vorstandschef Georg Bromme doch noch hinter Gitter bringen. Die Anklagebehörde verlangte am Montag in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht München II zweieinhalb Jahre Haft für Bromme. Der mitangeklagte Ex-CSU-Landrat und frühere Aufsichtsratschef Jakob Kreidl soll nach dem Willen der Anklage zu und einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt werden.

Die Verteidiger beantragten deutlich niedrigere Strafen, nämlich eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten für Bromme und von neun Monaten für Kreidl.

Beide saßen wegen der Affäre um teure Geschenke, luxuriöse Reisen und Geburtstagspartys auf Kosten der Bank bereits 2019 auf der Anklagebank. In diesem ersten Prozess waren Bromme und Kreidl wegen Untreue zu Bewährungsstrafen von eineinhalb Jahren beziehungsweise elf Monaten Haft verurteilt worden. Bromme und die Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil Revision eingelegt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte im vergangenen Jahr die Urteile des Landgerichts weitgehend. Bei einigen Vorwürfen aber sahen die Karlsruher Richter erneuten Verhandlungsbedarf.

In dem neuen Prozess ging es somit vor allem nochmals um Geschenke für Kreidls Büro und Weihnachtsgeschenke an Kollegen aus dem Verwaltungsrat und dem Vorstand. Auch bei einer Spende anlässlich des Naturschutzprojekts für Steinadler kam der BGH zu dem Schluss, dass die keinen unternehmerischen Zweck erkennen lasse.

Das Urteil könnte am Mittwoch gesprochen werden.

© dpa-infocom, dpa:220515-99-298979/3

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