Oberlandesgericht regt Einigung über „Schützenlisl“ an | FLZ.de

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Veröffentlicht am 10.11.2022 02:47

Oberlandesgericht regt Einigung über „Schützenlisl“ an

Das historische Motiv der Schützenliesl auf zwei Masskrügen. (Foto: Uwe Lein/dpa/Archivbild)
Das historische Motiv der Schützenliesl auf zwei Masskrügen. (Foto: Uwe Lein/dpa/Archivbild)
Das historische Motiv der Schützenliesl auf zwei Masskrügen. (Foto: Uwe Lein/dpa/Archivbild)

Wird es auch in Zukunft auf dem Oktoberfest das Volkssängerzelt „Schützenlisl“ von Lorenz Stiftl geben? Um diese Frage ging es am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) in München. Denn auch die Münchner Kindl Brauerei erhebt Anspruch auf den Namen und das Bildnis des auf einem Fass tanzenden Biermadls. In erster Instanz hatte das Landgericht München I der Klage der Brauerei stattgegeben, die eine Löschung der Markenrechte gefordert hatte. Doch nun könnte Stiftl mit seiner Berufung teilweise Erfolg haben. Das OLG ließ durchblicken, gegen ein „Schützenlisl“-Festzelt keine rechtlichen Bedenken zu sehen, und regte eine Einigung an. Klappt das nicht, soll ein Urteil am 15. Dezember verkündet werden.

Die Brauerei machte den Vorschlag, Stiftl die Benutzung des Namens „Schützenlisl“ zu überlassen. Dafür würde die Brauerei auf ihrem Bier mit dem Bildnis der schönen Coletta Möritz werben, die der Münchner Maler Friedrich August von Kaulbach um 1880 gemalt hatte. Ein Vorschlag, den beide Parteien nun überdenken wollen. „Womit wir nicht leben könnten, wäre, wenn jemand mit unserem Logo ein anderes Bier verkauft“, sagte Münchner Kindl-Mitinhaber Dietrich Sailer. Derzeit baut der Traunsteiner in München eine Brauerei für das Bier auf, 2024 soll alles fertig sein.

Stiftl zeigte sich nach der Verhandlung aufgeschlossen: „Leben und leben lassen, das ist unsere bayerische Tradition und das aufrichtige Mitanand ist in der heutigen Welt noch mehr gefragt als je. Deswegen versuchen wir sehr gerne zu einem Konsens zu kommen, den wir schon früher angestrebt hatten, und versuchen eben eine vernünftige Lösung für die Co-Existenz der Marke mit Familie Sailer zu finden.“

Der 58-Jährige hatte das Bild und den Namen „Schützenlisl“ 2015 beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen für Dienstleistungen im Bereich der Gastronomie. Diese Marke sei aber verfallen und müsse gelöscht werden, befand das Landgericht im Februar. Der Wirt habe sie fünf Jahre lang nicht benutzt. Der Gastronom hatte 2017 und 2019 erfolglos versucht, ein „Schützenlisl“-Festzelt auf der Wiesn zu bekommen, die 2020 und 2021 dann wegen der Corona-Pandemie ausfiel. Erst 2022 bekam er sein Volkssängerzelt „Schützenlisl“. Das OLG wertete die Corona-Pandemie zu seinen Gunsten, ein Festzelt-Betrieb sei in dieser Zeit nicht möglich gewesen.

Die Münchner Kindl Brauerei hatte die Marke 2016 eintragen lassen. Sie will das berühmte Bildnis des Biermadls für ihr Bier verwenden und beruft sich auf die Historie. Schließlich sei die „Schützenlisl“, die manche auch mit „ie“ schreiben, das erste Logo der alten Münchner Kindl-Brauerei gewesen, die 1869 erbaut, 1903 aber mit der Unionsbräu fusionierte und die Sailer nun wieder etablieren will.

© dpa-infocom, dpa:221109-99-453776/4

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