Nur noch zehnjährige Amtszeit für Landesbischof | FLZ.de

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Veröffentlicht am 23.11.2022 16:12

Nur noch zehnjährige Amtszeit für Landesbischof

Evangelische Gesangbücher in einer Kirche. (Foto: Silas Stein/dpa/Illustration)
Evangelische Gesangbücher in einer Kirche. (Foto: Silas Stein/dpa/Illustration)
Evangelische Gesangbücher in einer Kirche. (Foto: Silas Stein/dpa/Illustration)

Die Amtszeit des Landesbischofs beziehungsweise der Landesbischöfin der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) beträgt künftig nur noch zehn Jahre. Bisher waren es zwölf. Diese Verkürzung um zwei Jahre wurde auf der Landessynode in Amberg beschlossen, wie die Kirche zum Abschluss am Mittwoch mitteilte.

Die verkürzte Amtszeit gilt bereits für den Nachfolger oder die Nachfolgerin des scheidenden Landesbischofs Heinrich Bedford-Strohm. Dessen Amtszeit endet im Oktober kommenden Jahres. Gut ein halbes Jahr vorher, am 27. März, soll die Landessynode die Nachfolge klären.

Zugleich stieß die Synode auf ihrer Herbsttagung einen Prozess an, in dem in den kommenden Jahren die Dekanatsstrukturen überprüft und neu gegliedert werden sollen. Eine Reduzierung der Zahl der Kirchenkreise soll angesichts rückläufiger Mitgliederzahlen ebenso geprüft werden.

Auf der Herbsttagung wurde zudem ein Energiehilfspaket in Höhe von 13 Millionen Euro beschlossen. Unter anderem sollen Gemeinden und Einrichtungen, die wegen der gestiegenen Energiepreise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, mit finanzieller Hilfe rechnen können.

Insgesamt hat der Haushalt der Kirche, der in Amberg beschlossen wurde, ein Volumen von fast einer Milliarde Euro. 980 Millionen Euro an Einnahmen stehen Ausgaben in Höhe von 948 Millionen Euro gegenüber.

Einen Schlussstrich zog die Synode unter die Diskussion über früher zwangsweise geteilten Pfarrstellen. Zwischen 1984 und 2009 hatten in der Landeskirche Pfarrerehepaare regelmäßig zusammen nur eine ganze Stelle bekommen, auch wenn beide Ehepartner gern voll arbeiten wollten. Für die Betroffenen bedeutete dies unter anderem Einbußen bei der Rente. Als „Zeichen der Anerkennung“ beschloss die Synode nun eine Einmalzahlung in Höhe von 40.000 Euro pro Person im höheren und 30.000 Euro pro Person im gehobenen Dienst.

Die Synode hat 108 Mitglieder und wird für sechs Jahre gewählt. Sie entscheidet über den Haushalt der Landeskirche, beschließt Gesetze und wählt den Landesbischof. Die Landessynode tagt in der Regel im Herbst und im Frühjahr.

© dpa-infocom, dpa:221123-99-635157/3

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