Neue Corona-Regeln: Mit Masken in den Herbst | FLZ.de

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Veröffentlicht am 16.09.2022 04:58

Neue Corona-Regeln: Mit Masken in den Herbst

Ein Schild macht auf die Maskenpflicht aufmerksam: „Zutritt nur mit Mund-Nasen-Schutz!“. (Foto: Waltraud Grubitzsch/dpa)
Ein Schild macht auf die Maskenpflicht aufmerksam: „Zutritt nur mit Mund-Nasen-Schutz!“. (Foto: Waltraud Grubitzsch/dpa)
Ein Schild macht auf die Maskenpflicht aufmerksam: „Zutritt nur mit Mund-Nasen-Schutz!“. (Foto: Waltraud Grubitzsch/dpa)

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten ab 1. Oktober neue Masken- und Testpflichten für die Menschen in Deutschland.

Der Bundesrat ließ die neuen Regeln für Herbst und Winter mehrheitlich passieren. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigte die Vorgaben nochmals gegen teils heftige Kritik. Mit dem Gesetz erhalten die Länder die Befugnis, jeweils selbst über einen Großteil der Auflagen zu entscheiden.

Das Gesetz geht auf einen Vorschlag von Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann (FDP) zurück und war vergangene Woche bereits im Bundestag beschlossen worden. Nun sei das Land „gut vorbereitet“, sagte Lauterbach.

Bundesweit vorgeschrieben werden FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen. Auch in Fernzügen gilt weiter eine Maskenpflicht, wobei für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren eine einfache OP-Maske reicht. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht weg. In Pflegeheimen und Kliniken muss zudem vor dem Zutritt ein negativer Test vorgelegt werden.

Möglich wird eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen und -bussen sowie in Innenräumen wie Geschäften, Restaurants und Veranstaltungsräumen. Die Länder können dort ab 1. Oktober Masken vorschreiben, müssen dies aber nicht. Wer einen negativen Test vorzeigt, ist in der Gastronomie und bei Veranstaltungen zwingend von einer solchen Pflicht auszunehmen. An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich.

Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen: Maskenpflicht auch bei Veranstaltungen im Freien, wenn Abstände von 1,50 Meter nicht möglich sind; Besucher-Obergrenzen für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen; Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen.

Geplant ist eine neue bundesweite Impfkampagne. Informiert werden soll über die Impfstoffe, die an neue Virusvarianten angepasst sind. Zudem sollen Medikamente bei Covid-19-Erkrankten stärker zum Einsatz kommen. Auch soll es bessere, tagesaktuelle Daten zur Klinikbelegung geben. Heime müssen Beauftragte benennen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern.

Bei der Corona-Lage herrschen laut Robert Koch-Institut (RKI) durch die starke Verbreitung der Omikron-Sublinie BA.5 wieder hohe Inzidenzen - der Rückgang sei gestoppt. Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz sei im Vergleich von vergangener zu vorvergangener Woche relativ stabil geblieben - zuvor war sie sieben Wochen lang zurückgegangen. Auch bei schweren Covid-19-Erkrankungen setzte sich der rückläufige Trend den Daten zufolge nicht weiter fort, so der jüngste RKI-Wochenbericht.

Lauterbach sagte, er wolle sich nicht an die rund 100 Corona-Toten gewöhnen, die es derzeit täglich gebe. Nach seinen Angaben hält der Minister es für wahrscheinlich, dass Deutschland es im Herbst mit „ansteckenden Varianten, die aber nicht ganz so schwer verlaufen“, zu tun bekommt. Er erwarte, dass das mittlere von drei möglichen Szenarien eintritt, das der offizielle Corona-Expertenrat im Sommer entworfen hatte.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) begründete, warum sein Land dem Gesetz nicht zustimmte. Unter anderem lehnte er Indikatoren für weitere Corona-Auflagen in den Ländern als „nicht handhabbar“ ab. So solle per Abwassermonitoring und unter Hinzunahme anderer Kriterien wie etwa die Inzidenz bewertet werden, ob die Klinik- und weitere Infrastruktur eines Landes gefährdet sei. Lauterbach wies die Kritik zurück: In der Regel wiesen bei verschärfter Corona-Lage sämtliche fragliche Kriterien in dieselbe Richtung - so ergäben sie durchaus ein gutes Gesamtbild.

Die schleswig-holsteinische Bildungsministerin Karin Prien (CDU) begrüßte, dass es für Schülerinnen und Schüler mit Corona-Verdacht ein negativer Selbsttest reichen solle, so dass sie zur Schule dürfen. Sie kritisierte, dass zuvor die Notwendigkeit eines Attestes vorgesehen gewesen sei. Nun sei aber noch offen, wer die nun noch nötigen Selbsttests bezahlen solle, kritisierte Prien.

© dpa-infocom, dpa:220916-99-780733/12

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