Nach Vorwürfen gegen Amt: Abschiebung von Iraner ausgesetzt | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 05.10.2022 18:16

Nach Vorwürfen gegen Amt: Abschiebung von Iraner ausgesetzt

Nach Protesten gegen die Vorgehensweise der Ausländerbehörde Passau bei der bevorstehenden Abschiebung eines Iraners ist das Verfahren ausgesetzt worden. Auf Antrag des Innenministeriums wurde der Mann wieder aus dem Gewahrsam entlassen, wie ein Sprecher mitteilte. Der Flüchtlingsrat hatte am Dienstag kritisiert, dass der 41 Jahre alte Mann mit einem falschen Versprechen in das Amt gelockt und dort von zwei Beamten zwecks Abschiebung festgenommen worden sei. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete am Mittwoch darüber.

Laut Innenministerium müssen die ausländerrechtlichen Entscheidungen in dem Fall noch einmal sorgfältig überprüft werden. Die Ausländerbehörde sei gebeten worden, einstweilen von einer Abschiebung abzusehen. Das Landratsamt teilte am Mittwoch auf Anfrage mit, dass zum Zeitpunkt der Einladung an den Betroffenen eine Abschiebung noch nicht terminiert gewesen sei. „Die Einladung per Mail durch die Sachbearbeiterin erfolgte also nicht in der Absicht, falsche Tatsachen vorzuspiegeln.“

Laut Flüchtlingsrat hatte der 41-Jährige eine Beschäftigung bei einem Pflegedienst in Aussicht und bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Beschäftigungsduldung gestellt und dort seinen Reisepass zur Prüfung abgegeben. Zwei Monate später habe ihn eine Sachbearbeiterin einbestellt, damit die Beschäftigung in das Duldungspapier eingetragen werden könne.

„Statt einer Arbeitserlaubnis und einer Aufenthaltsperspektive erwarteten ihn zwei Polizeibeamte, die ihn abführten“, schrieb der Flüchtlingsrat, und weiter: „Wir halten ein solches Verhalten einer bayerischen Behörde für untragbar.“ Bayerns SPD-Generalsekretär Arif Taşdelen schloss sich der Kritik an - insbesondere angesichts der aktuellen, politischen Situation im Iran.

Der Mann sei 2018 aus dem Iran geflohen, so der Flüchtlingsrat. Jedoch habe ihm das Bundesamt für Migration nicht geglaubt, dass er sein Land aus Furcht vor Verfolgung verlassen habe und bei einer Rückkehr aufgrund seines Übertrittes zum Christentum gefährdet sei.

Aus dem Landratsamt Passau hieß es am Mittwoch: „Der erneuten Überprüfung des Falls stehen wir offen gegenüber.“ Der Fall sei an die zuständige Ausländerbehörde der Regierung von Niederbayern übergeben worden.

© dpa-infocom, dpa:221005-99-18948/2

north