Mit falschem Impfstatus keine Kreuzfahrt | FLZ.de

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Veröffentlicht am 04.10.2022 11:22

Mit falschem Impfstatus keine Kreuzfahrt

Ein Impfpass und ein Smartphone mit der CovPass-App. (Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild)
Ein Impfpass und ein Smartphone mit der CovPass-App. (Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild)
Ein Impfpass und ein Smartphone mit der CovPass-App. (Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild)

Keine Kreuzfahrt bei fehlerhaftem Impfstatus - das Amtsgericht Ansbach hat eine Klage einer Frau abgewiesen, die mit ihrem Mann eigentlich durchs Mittelmeer reisen wollte. Weil ihr Impfstatus aber nicht den Vorgaben der Reederei entsprach, konnte das Ehepaar die Kreuzfahrt nicht antreten. Einen Anspruch auf die Erstattung des Reisepreises hat das Paar jedoch nicht.

Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, wollte das Paar im Oktober 2021 zu einer Mittelmeer-Kreuzfahrt aufbrechen. Das Ehepaar war im März 2021 an Corona erkrankt gewesen und hat sich nach der damals gültigen Empfehlung des Robert Koch-Instituts noch einmal vor der geplanten Einschiffung impfen lassen. Der Reederei mit Sitz in den USA genügte das jedoch nicht: Sie verlangte zwei Impfungen mit dem gleichen Impfstoff.

Das Gericht wies die Klage ab, mit der der Reisepreis und eine Übernachtung am Hafen in Höhe von knapp 2000 Euro zurückgefordert worden war. Die Reisenden hätten sich nicht darauf verlassen dürfen, dass eine internationale Reederei mit Sitz USA den RKI-Vorgaben folgt. Die zunächst eingelegte Berufung nach dem Urteil vom April 2022 wurde inzwischen zurückgenommen. Somit ist das Urteil rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:221004-99-999202/3

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