Ministerin Geywitz: Wohngeld wird rückwirkend bezahlt | FLZ.de

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Veröffentlicht am 19.01.2023 11:10

Ministerin Geywitz: Wohngeld wird rückwirkend bezahlt

Kann der Antrag auf Wohngeld nicht rechtzeitig bearbeitet werden, wird Bezugsberechtigten der Zuschuss rückwirkend ausgezahlt. (Foto: picture alliance / Bodo Marks/dpa)
Kann der Antrag auf Wohngeld nicht rechtzeitig bearbeitet werden, wird Bezugsberechtigten der Zuschuss rückwirkend ausgezahlt. (Foto: picture alliance / Bodo Marks/dpa)
Kann der Antrag auf Wohngeld nicht rechtzeitig bearbeitet werden, wird Bezugsberechtigten der Zuschuss rückwirkend ausgezahlt. (Foto: picture alliance / Bodo Marks/dpa)

Angesichts der Antragsflut für das Wohngeld hat Bauministerin Klara Geywitz die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu Geduld aufgerufen. „Vier Milliarden zu verteilen, ist natürlich eine riesen Aufgabe“, sagte die SPD-Politikerin im ARD-„Morgenmagazin“ (19. Januar).

„Jeder, der noch im Januar einen Antrag stellt auf Wohngeld und ihn bewilligt bekommt, egal ob das im Februar ist oder Anfang März, bekommt rückwirkend ab Januar auch das Geld“, betonte sie. Zuständig für die Anträge sind die Wohngeldstellen der Kommunen.

Wohngeld kann vorläufig bewilligt werden

Die Forderung des Mieterbundes, angesichts erwarteter mehrmonatiger Wartezeiten verstärkt vorläufige Bescheide auszustellen, bezeichnet Geywitz als einen „super Vorschlag“, den man bereits aufgegriffen habe. In dringenden Fällen könnten die Behörden das Wohngeld demnach vorläufig bewilligen. Damit nicht jeder Antrag zwei Mal bearbeitet werden müsse, könnten die Behörden entscheiden, Bescheide auch automatisch zu verlängern, so die Ministerin.

Seit dem Jahreswechsel sollen mehr Haushalte mit Wohngeld entlastet werden - zu den bisher 600.000 Wohngeld-Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen dazukommen. Wohngeld kann beantragen, wer zwar keine Sozialleistungen bezieht, trotzdem aber wenig Geld hat. Vereinfachte Anträge sollen dafür sorgen, dass das Wohngeld schnell fließt. Beispielsweise in Berlin umfasst allerdings allein das Hauptformular acht eng bedruckte Seiten. Erforderlich sind detaillierte Angaben zu Einkommen und Vermögen aller Mitglieder eines Haushalts.

© dpa-infocom, dpa:230119-99-276844/2

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