Linke will gegen Grundsteuerreform in Bayern klagen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 07.10.2022 12:22

Linke will gegen Grundsteuerreform in Bayern klagen

Formulare zur Grundsteuererklärung liegen auf einem Tisch. (Foto: Michael Reichel/dpa/Symbolbild)
Formulare zur Grundsteuererklärung liegen auf einem Tisch. (Foto: Michael Reichel/dpa/Symbolbild)
Formulare zur Grundsteuererklärung liegen auf einem Tisch. (Foto: Michael Reichel/dpa/Symbolbild)

Die Linke in Bayern will gegen die Grundsteuerreform im Freistaat klagen. Das kündigte die Partei am Freitag in München an. Sie kritisiert, dass die Grundsteuer in Bayern nur anhand der Fläche von Grundstücken und Gebäuden sowie der Nutzung berechnet werde und der Wert des Grundstücks und der Immobilien darauf keine Rolle spiele. Das Bundesgesetz sehe eigentlich ein wertabhängiges Modell vor - Bayern habe aber eine Länderöffnungsklausel durchgesetzt und mache davon Gebrauch.

„Dies führt dazu, dass Grundstücke mit hohem Bodenrichtwert und Gebäude mit relativ hohem Wert künftig in Bayern steuerlich entlastet und im Gegenzug Grundstücke mit niedrigem Bodenrichtwert und relativ niedrigem Gebäudewert höher belastet werden“, argumentierte die Linke. Da die Grundsteuer direkt auf die Mieter umgelegt werde, werde die Mehrheit der Mieter stärker belastet, während Eigentümer und Mieter in „betuchten Gegenden“ entlastet würden. Damit behandle die bayerische Form der Grundsteuer ohne sachlichen Grund Immobilien gleicher Größe völlig gleich, ohne die unterschiedliche Lage, Art, Beschaffenheit, Alter und Ausstattung der Gebäude zu berücksichtigen. Details der Klage will die Linke in der kommenden Woche vorstellen.

Finanzminister Albert Füracker (CSU) wies die Kritik zurück. „Steuererhöhungen "durch die Hintertür", also allein aufgrund eines ständig steigenden Preisniveaus bei Immobilien, wird es in Bayern nicht geben“, sagte er. „Eine wertabhängige Grundsteuer ist der Einstieg in eine verkappte Vermögensteuer – eine langjährige und vernünftigerweise unerfüllte Forderung der Linken. Das wird Bayern nicht mitmachen.“ Man sehe der Klage gelassen entgegen.

Das Ministerium argumentiert, der Wert eines Grundstücks oder einer Immobilie lasse keine Rückschlüsse auf die konkrete Einkommenssituation zu. Auch bei einem Wertzuwachs der Immobile stehe den Eigentümern nicht automatisch ein höheres Einkommen zur Verfügung. Eine Witwe mit kleiner Rente im selbst genutzten, geerbten Haus, profitiere nicht vom Wertzuwachs der selbstbewohnten Immobilie - müsste aber bei einem wertabhängigen Modell mit immer weiter steigenden Grundsteuern rechnen und immer mehr bezahlen.

Der Landtag hatte das landeseigene Grundsteuergesetz im November vergangenen Jahrs beschlossen. Für die neuen Grundsteuer-Berechnung müssen bundesweit alle Eigentümer eine neue Grundsteuererklärung abgeben. Die Abgabefrist dafür läuft eigentlich Ende Oktober aus, derzeit wird aber über eine Verlängerung der Frist diskutiert.

© dpa-infocom, dpa:221007-99-41554/3

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