Lebenslange Haft für Tötung von Ex-Freundin und deren Kind | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 15.08.2022 17:59

Lebenslange Haft für Tötung von Ex-Freundin und deren Kind

Ein Polizeifahrzeug steht vor der Asylbewerberunterkunft. (Foto: Ferdinand Merzbach/News5/dpa/Archivbild)
Ein Polizeifahrzeug steht vor der Asylbewerberunterkunft. (Foto: Ferdinand Merzbach/News5/dpa/Archivbild)
Ein Polizeifahrzeug steht vor der Asylbewerberunterkunft. (Foto: Ferdinand Merzbach/News5/dpa/Archivbild)

Wegen der Tötung seiner Ex-Freundin und deren zwei Jahre alten Tochter ist ein Mann am Montag in Coburg zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Coburger Landgericht wertete die Taten als Mord und Totschlag. Zusätzlich stellte die Strafkammer die besondere Schwere der Schuld fest. Dadurch könnte der Täter nur in einem Ausnahmefall bereits nach 15 Jahren zur Bewährung freikommen.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Marokkaner ursprünglich wegen eines Doppelmordes angeklagt. Er hatte Pfingsten vergangenen Jahres in einer Asylbewerberunterkunft in Kronach die Frau und ihre Tochter erstochen. Vor Gericht hatte der Mann eine Mordabsicht bestritten. Er habe seine Ex-Partnerin lediglich verletzen wollen, sagte der 35-Jährige.

Letztlich sah das Gericht die Tat bei der 31 Jahre alten Frau als Totschlag und die Tötung des kleinen Mädchens als Mord. Die Richterin verglich die Tat an dem Kind mit einer Hinrichtung.

Der Verteidiger des Mannes hatte versucht, die von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafverschärfung durch die besondere Schwere der Schuld zu verhindern. Der Anwalt verwies darauf, dass sich sein Mandant nach der Bluttat bei einem Suizidversuch selbst schwerste Verletzungen beigebracht habe. Der Angeklagte sei „äußerlich und innerlich für sein Leben lang gebrandmarkt“, meinte der Verteidiger.

Der Mann hatte sich mit flüssigem Grillanzünder übergossen und angezündet. Dadurch entstand eine Verpuffung. Es gerieten auch Räume der Unterkunft in Brand, weswegen der Mann auch wegen Brandstiftung verurteilt wurde. Der Angeklagte überlebte schwer verletzt und ist bis heute von den Brandverletzungen gezeichnet.

Der Prozess hatte im Frühjahr begonnen. Wegen des schlechten Gesundheitszustands des Angeklagten wurden Prozesstage sogar im Krankenzimmer des Mannes im Klinikum Bayreuth abgehalten.

© dpa-infocom, dpa:220815-99-397225/3

north