Lebenslange Haft für Mord an ehemaliger Freundin mit Hammer | FLZ.de

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Veröffentlicht am 25.01.2023 02:47

Lebenslange Haft für Mord an ehemaliger Freundin mit Hammer

Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

Wegen der Tötung seiner Ex-Freundin mit einem Hammer ist ein 50 Jahre alter Mann am Mittwoch zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Landshut verurteilte den Angeklagten wegen Mordes. Der 50-Jährige hatte die Tat grundsätzlich eingeräumt. Mit dem Urteil folgte die Strafkammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die das Mordmerkmal der Heimtücke sah. Der Verteidiger hatte sich für eine maximal elf Jahre lange Gefängnisstrafe wegen Totschlags ausgesprochen.

Zu Prozessbeginn hatte der Mann über seinen Anwalt die Tat eingeräumt und angegeben, die Verantwortung übernehmen zu wollen. Seiner Erinnerung nach habe er die Frau mit drei Hammerschlägen attackiert. Vor der Tat soll es einen Streit gegeben haben.

Nach den Ermittlungen hatte der Bosnier in der Nacht zum 9. Juli 2022 seine bereits schlafende Ex-Freundin in deren Haus in Gangkofen (Landkreis Rottal-Inn) umgebracht. Die 46 Jahre alte Frau hatte sich den Erkenntnissen nach wenige Wochen zuvor von ihrem Partner getrennt, dieser hatte jedoch zunächst noch bei ihr gewohnt.

Der Angeklagte hatte zu Beginn des Verfahrens gesagt, die Frau habe ihn zum Auszug aus der Wohnung gedrängt - sie habe ihm „Feuer gemacht“. Genau könne er sich an das Geschehen an dem Abend nicht mehr erinnern, jedoch habe er den Hammer aus der Garage geholt und frühmorgens im Schlafzimmer dreimal auf die Frau eingeschlagen. „Erst als ich zugeschlagen habe, habe ich bemerkt, was ich tue.“

Dann sei ihm der Hammer aus der Hand gefallen und er sei zitternd weggegangen. Danach habe er Tee getrunken, geduscht, die Katze gefüttert und sei noch einmal in das Schlafzimmer hinauf gegangen, um zu überprüfen, ob die Frau wirklich tot sei. Vor der Tat hatte der Angeklagte nach eigener Aussage auch Alkohol getrunken.

© dpa-infocom, dpa:230124-99-340897/5

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