Landärzte gesucht: Bayern setzt Quotenprogramm fort | FLZ.de

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Veröffentlicht am 06.01.2023 06:20

Landärzte gesucht: Bayern setzt Quotenprogramm fort

Ein Schild mit der Aufschrift „Arzt“ hängt an einer Straßenlaterne. (Foto: Tom Weller/dpa/Symbolbild)
Ein Schild mit der Aufschrift „Arzt“ hängt an einer Straßenlaterne. (Foto: Tom Weller/dpa/Symbolbild)
Ein Schild mit der Aufschrift „Arzt“ hängt an einer Straßenlaterne. (Foto: Tom Weller/dpa/Symbolbild)

Auch in diesem Jahr können sich Interessenten für einen Medizin-Studienplatz über die Landarztquote in Bayern bewerben. Die Staatsregierung will damit einem Mangel an Ärztinnen und Ärzten auf dem Land begegnen. „Mit der Landarztquote bieten wir jungen Menschen ohne Einserabitur, aber mit der persönlichen besonderen Eignung zur hausärztlichen Tätigkeit die Möglichkeit eines Medizinstudiums“, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) laut Mitteilung vom Freitag.

Das Interesse an dem Modell sei hoch - knapp 1500 junge Menschen hätten sich bisher beworben, 327 würden mittlerweile über die Quote Medizin studieren. Die ersten Absolventinnen und Absolventen des Programms könnten 2031 ihre Arbeit aufnehmen. Das Bewerbungsportal öffne wieder am 1. Februar.

„Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, dass wir mehr junge Mediziner benötigen, die sich für den unverzichtbaren Beruf der Hausärztin oder des Hausarztes begeistern und ihn auch dort ausüben wollen, wo sie besonders gebraucht werden: in den ländlichen Regionen“, ergänzte Holetschek.

Die Landarztquote wurde nach Ministeriumsangaben 2020 eingeführt. Teilnehmende an dem Programm verpflichten sich, später mindestens zehn Jahre lang als Hausärztin oder Hausarzt in einer Region zu arbeiten, die medizinisch unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht ist.

Ein Jahr später folgte im Freistaat die Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD-Quote). Nach dem gleichen Prinzip wird bis zu einem Prozent der Medizin-Studienplätze für junge Menschen vorgehalten, die sich verpflichten, nach dem Studium mindestens zehn Jahre im Öffentlichen Gesundheitsdienst - also etwa in Gesundheitsämtern - zu arbeiten.

© dpa-infocom, dpa:230106-99-122337/2

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