Korruptionsaffäre: Revisionsverfahren gegen Bauunternehmer | FLZ.de

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Veröffentlicht am 25.01.2023 10:28

Korruptionsaffäre: Revisionsverfahren gegen Bauunternehmer

Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II in München. (Foto: Sven Hoppe/dpa)
Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II in München. (Foto: Sven Hoppe/dpa)
Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II in München. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Dreieinhalb Jahre nach den Urteilen gegen einen Bauunternehmer und seinen ehemaligen Geschäftsführer in der Regensburger Korruptionsaffäre hat am Mittwoch vor dem Landgericht München I das Revisionsverfahren gegen die Männer begonnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hatte die Urteile im November 2021 in Teilen aufgehoben und zur Verhandlung an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes München I verwiesen. Dort sind vier Verhandlungstermine angesetzt.

Die zwei Männer hatten zusammen mit dem früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs vor dem Landgericht der oberpfälzischen Stadt auf der Anklagebank gesessen. Hintergrund sind unter anderem Spenden von Bauunternehmern in Höhe von jeweils knapp 10.000 Euro im Kommunalwahlkampf 2014 auf das Konto des SPD-Ortsvereins. Parteispenden müssen erst ab einem Betrag von 10.000 Euro veröffentlicht werden. Weiter sind auch mögliche Vergünstigungen für Wolbergs und Angehörige bei Renovierungen und Wohnungskäufen Thema des Verfahrens.

Der Bauunternehmer Volker Tretzel hatte wegen zwei Fällen der Vorteilsgewährung und fünf Verstößen gegen das Parteiengesetz eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und eine Geldauflage von 500.000 Euro bekommen und war von weiteren Vorwürfen freigesprochen worden. Sein früherer Geschäftsführer war als Mittäter zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt worden.

Wolbergs war in dem Prozess 2019 in zwei Fällen der Vorteilsnahme schuldig gesprochen und von weiteren Vorwürfen freigesprochen worden. Der BGH hob dieses Urteil ebenfalls in Teilen auf und beanstandete es als zu milde. Es soll ebenfalls vor dem Landgericht München I neu verhandelt werden. Ein Termin hierfür steht noch nicht fest.

© dpa-infocom, dpa:230125-99-348642/2

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