Korruption: Bauunternehmer zu Bewährungsstrafe verurteilt | FLZ.de

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Veröffentlicht am 02.02.2023 13:25

Korruption: Bauunternehmer zu Bewährungsstrafe verurteilt

Eine Figur der blinden Justitia. (Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild)
Eine Figur der blinden Justitia. (Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild)
Eine Figur der blinden Justitia. (Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild)

Schuldig wegen Vorteilsgewährung und Verstoßes gegen das Parteiengesetz - im Zusammenhang mit der Regensburger Korruptionsaffäre sind ein örtlicher Bauunternehmer und sein früherer Geschäftsführer zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt worden. Hintergrund sind unter anderem Spenden im Kommunalwahlkampf 2014 an den SPD-Ortsverein des damaligen OB-Kandidaten Joachim Wolbergs. Die Angeklagten waren geständig. Das Urteil in dem Revisionsverfahren vor dem Landgericht München I ist noch nicht rechtskräftig.

Die Wirtschaftsstrafkammer erlegte dem 80-jährige Bauunternehmer Volker Tretzel am Donnerstag eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie eine Geldstrafe in Höhe von 1,5 Millionen Euro auf. Sein früherer Geschäftsführer erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten sowie ebenfalls eine Geldstrafe. Damit folgte sie weitgehend den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Dem Urteil und den Plädoyers war eine Verständigung der Beteiligten vorangegangen.

Nach Überzeugung der Richter hatte Tretzel den Wahlkampf Wolbergs' mit gestückelten Spendenbeträgen unterstützt, um sich für seine Firma dessen Wohlwollen als Oberbürgermeister zu sichern. Dabei berief sie sich auch auf das Geständnis Tretzels. Die Spenden seien von Mitarbeitern überwiesen worden, jeweils in Beträgen knapp unter 10 000 Euro, so dass sie nicht veröffentlicht werden mussten und Tretzel nach außen hin nicht als Spender erkennbar war. Jedoch, so die Richterin, habe Wolbergs den Hintergrund der Spenden erkannt. Am Ende sei nun noch eine Spendensumme von insgesamt rund 430.000 Euro im Raum gestanden.

Tretzels Verteidigerin Annette von Stetten warf die Frage auf, wie ein Bauunternehmer einen Wahlkmapf unterstützen solle, ohne in den Verdacht zu geraten, sich das Wohlwollen des künftigen Amtsinhabers erkaufen zu wollen. Hätte ihr Mandant nicht versteckt über seine Mitarbeiter gespendet, sondern öffentlich mittels Scheckübergabe, dann hätte es wohl auch geheißen, er wolle sich Vorteile bei der Vergabe von Bauland verschaffen. Dabei seien Parteien im Wahlkampf, zumal auf kommunaler Ebene, von Gesetzes wegen auf Spenden angewiesen.

Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft werteten die Geständnisse der Mandanten als positiv. Insbesondere auch die lange Ermittlungs- und Verfahrensdauer, die mehrwöchige Untersuchungshaft sowie die mit all dem verbundenen persönlichen Einschränkungen müssten zu ihren Gunsten berücksichtgt werten.

Das gesamte Verfahren habe Tretzel inzwischen rund neun Millionen Euro gekostet, sagte dessen Verteidigerin und kritisierte zudem massiv die von den Ermittlern begangenen Verfahrensfehler, wie etwa das Abhören privatester Kommunikationen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hatte im November 2021 die Ersturteile des Landgerichtes Regensburg von 2019 in Teilen aufgehoben und zur Verhandlung an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes München I verwiesen.

Den im Vorfeld des Verfahrens von Wolbergs und seinem Verteidiger erhobenen Vorwurf eines „dreckigen Deals“ wiesen sämtliche Beteiligte scharf zurück. Die Verständigung habe im Rahmen des Gesetzes stattgefunden. Der Staatsanwalt konterte, es habe vielmehr damals zwischen Tretzel und Wolbergs einen „dreckigen Deal“ gegeben.

Wolbergs hatte den Prozess in München als Zuschauer verfolgt und reagierte nach der Urteilsverkündung entsetzt. Vor allem, dass er nicht als Zeuge befragt worden sei, ärgerte ihn. Schließlich könne die Richterin nicht wissen, was er damals gedacht habe, dazu hätte sie ihn anhören müssen. „Das ist eine Farce“, sagte er mit bebender Stimme.

Wolbergs war 2019 in zwei Fällen der Vorteilsnahme schuldig gesprochen und von weiteren Vorwürfen freigesprochen worden. Der BGH hob dieses Urteil ebenfalls in Teilen auf und beanstandete es als zu milde. Es soll auch vor dem Landgericht München I neu verhandelt werden. Ein Termin hierfür steht noch nicht fest.

© dpa-infocom, dpa:230202-99-450595/5


Von dpa
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