Kolumbianisches Verfassungsgericht urteilt zu Abtreibungen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 22.02.2022 05:58

Kolumbianisches Verfassungsgericht urteilt zu Abtreibungen

Frauenrechtlerinnen in Bogota feiern die Entkriminalisierung von Abtreibungen durch das kolumbianische Verfassungsgericht. Damit sind alle Beschränkungen für den Eingriff bis zur 24. Schwangerschaftswoche aufgehoben. (Foto: Fernando Vergara/AP/dpa)
Frauenrechtlerinnen in Bogota feiern die Entkriminalisierung von Abtreibungen durch das kolumbianische Verfassungsgericht. Damit sind alle Beschränkungen für den Eingriff bis zur 24. Schwangerschaftswoche aufgehoben. (Foto: Fernando Vergara/AP/dpa)
Frauenrechtlerinnen in Bogota feiern die Entkriminalisierung von Abtreibungen durch das kolumbianische Verfassungsgericht. Damit sind alle Beschränkungen für den Eingriff bis zur 24. Schwangerschaftswoche aufgehoben. (Foto: Fernando Vergara/AP/dpa)

In Kolumbien hat das Verfassungsgericht die Abtreibung bis zur 24. Schwangerschaftswoche erlaubt. Dies gab das Gericht in einer Mitteilung bekannt.

Zuvor war der Abbruch von Schwangerschaften in dem südamerikanischen Land nur in besonderen Fällen erlaubt gewesen, etwa nach einer Vergewaltigung, Lebensunfähigkeit des Fötus oder bei Gefahr für das Leben der Mutter. Schätzungen zufolge gab es dort pro Jahr rund 400.000 heimliche Abtreibungen. Nach der 24. Schwangerschaftswoche gelten weiter die bisherigen Gründe für eine legale Abtreibung.

„Wir feiern dieses Urteil als einen historischen Sieg für die Frauenbewegung in Kolumbien, die seit Jahrzehnten für die Anerkennung ihrer Rechte kämpft“, sagte die Regionalchefin von Amnesty International, Erika Guevara Rosas. „Es ist ein weiteres Beispiel für das unaufhaltsame Fortschreiten der grünen Welle in Lateinamerika.“ Grüne Tücher sind das Erkennungsmerkmal der Kampagne für legale, sichere und kostenlose Abtreibungen.

In Argentinien war Ende 2020 ein Gesetz zur Liberalisierung der Abtreibung bis zur 14. Schwangerschaftswoche verabschiedet worden. In den meisten anderen, ebenfalls christlich geprägten lateinamerikanischen Ländern sind Schwangerschaftsabbrüche nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Ecuador brachte in der vergangenen Woche ein Gesetz auf den Weg, das die Abtreibung nach einer Vergewaltigung erlaubt. In Chile scheiterte ein Gesetz zur Liberalisierung der Abtreibung Ende vergangenen Jahres vorerst. Einzig in lateinamerikanischen Ländern wie Uruguay, Kuba, Guyana, Französisch-Guyana und in Teilen Mexikos sind sie legal. In El Salvador sind Abtreibungen sogar grundsätzlich verboten und werden mit Freiheitsstrafen geahndet. Selbst Fehlgeburten werden mit drastischen Strafen belegt.

© dpa-infocom, dpa:220222-99-232933/2

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