Kirche vor Gericht: Erzbistum will sich Prozess stellen | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 25.01.2023 11:55

Kirche vor Gericht: Erzbistum will sich Prozess stellen

Die katholische Kirche vor Gericht: Tragen hochrangige Kirchenmänner eine Mitschuld an einem Missbrauchsfall? Steht einem Betroffenen Schmerzensgeld zu? Und Schadenersatz? Diese Fragen wird für das Erzbistum München und Freising nun kein Kirchengericht entscheiden, sondern ein weltliches. Die Diözese selbst hat den Weg dazu nun endgültig frei gemacht.

Denn nach der Klage eines Missbrauchsbetroffenen vor dem Landgericht Traunstein will sich das Bistum nicht auf Verjährung berufen. Die Erzdiözese „erhebt die Einrede der Verjährung nicht“, teilt das Bistum am Mittwoch mit. Sie stelle sich dem Verfahren.

„Die Erzdiözese ist bereit, zur Anerkennung des Leids des Klägers ein angemessenes Schmerzensgeld zu leisten und für darüber hinausgehende Schadensersatzbegehren eine angemessene Lösung zu finden“, heißt es in der Mitteilung weiter. „Die Erzdiözese bedauert das dem Kläger und anderen Missbrauchsbetroffenen widerfahrene Leid zutiefst.“

Kritiker, die eine rechtliche Aufarbeitung von Missbrauchsfällen innerhalb der Kirche vor der Justiz fordern, hatten befürchtet, das Bistum könnte sich auf Verjährung berufen und sich einem Verfahren vor dem Landgericht Traunstein so entziehen.

Dass es dazu nun nicht kommt, macht Richard Kick, den Vorsitzenden des Betroffenenbeirats im Erzbistum, „glücklich“, wie er der Deutschen Presse-Agentur sagt. Er spricht von einem großen, wichtigen Signal: „Das ist ein klares Statement.“ Vor allem, dass die Kirche inzwischen Begriffe nutzt, die sie vorher mied wie der Teufel das Weihwasser, stimmt ihn positiv. „Schmerzensgeld und Schadenersatz, diesen Terminus hat man ja bislang nie benutzt“, sagt Kick. Zwar hat die katholische Kirche auch bislang schon Geld für Opfer sexueller Gewalt gezahlt, dabei den Begriff Schmerzensgeld aber betont vermieden und von freiwilligen Anerkennungsleistungen gesprochen.

Klägeranwalt Andreas Schulz wertet die Klageerwiderung des Erzbistums als Erfolg: „Die Strategie des Klägers über die Feststellungsklage vor einem weltlichen Gericht war erfolgreich“, sagt er der dpa. Aus seiner Sicht bedeutet eine „angemessene Entschädigung“ mehr als das, was die Kirche bislang im Rahmen der kircheninternen Anerkennungsverfahren zahlt. Dabei liegt der Höchstbetrag in der Regel bei 50 000 Euro.

Bei dem Kläger handelt es sich um einen Mann, der angibt, von dem verurteilten Wiederholungstäter Priester H. in Garching an der Alz missbraucht worden zu sein. Seine Zivilklage, eine sogenannte Feststellungsklage, richtet sich gegen vier Beschuldigte: den mutmaßlichen Täter, das Erzbistum und die früheren Erzbischöfe Kardinal Joseph Ratzinger und Kardinal Friedrich Wetter.

Der Geistliche war in den 1980er Jahren aus Nordrhein-Westfalen nach Bayern versetzt worden, obwohl es zuvor Missbrauchsvorwürfe gegeben hatte. Selbst als der Mann nach weiteren Taten in Grafing bei München rechtskräftig wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde, wurde er ein weiteres Mal versetzt: nach Garching an der Alz, wo niemand von seinen Taten wusste - und der Pfarrer erneut Kinder missbrauchte.

Nach dem Tod Ratzingers, des emeritierten Papstes Benedikt XVI., ruht das Verfahren gegen diesen, bis ein Rechtsnachfolger bestimmt ist. Das Verfahren gegen die anderen drei Beklagten läuft unverändert weiter. Nach Angaben von Gerichtssprecherin Andrea Titz berufen sich auch Priester H. und Kardinal Wetter nicht auf eine Verjährung. Wie sich der Rechtsnachfolger von Ratzinger positionieren will, ist unklar. Als Termin für die mündliche Verhandlung hat das Gericht den 28. März vorgeschlagen.

Die Initiative Sauerteig, die den Kläger auch finanziell unterstützt, zeigt sich „froh und erleichtert“ über den bisherigen Gang der Dinge. Allerdings wäre alles andere für das Erzbistum womöglich auch kaum noch vermittelbar gewesen. Erst in der vergangenen Woche hatte der Erzbischof, Kardinal Reinhard Marx, in einer großen Pressekonferenz vorgestellt, was sein Bistum ein Jahr nach Vorstellung des großen Missbrauchsgutachtens gelernt und getan hat. Hätte die Diözese das Traunsteiner Gerichtsverfahren dann durch die Berufung auf eine Verjährung blockiert, hätte das wohl nicht nur unter Betroffenen Unverständnis ausgelöst.

Das gilt vor allem vor dem Hintergrund einer ähnlichen Schmerzensgeldklage in Köln. Dort fordert ein 62-Jähriger, der angibt, als Messdiener mehr als 300-mal von einem katholischen Priester missbraucht worden zu sein, 750.000 Euro. Das Erzbistum von Marx' umstrittenem Kardinalskollegen Rainer Maria Woelki hatte sich in der Sache nicht auf Verjährung berufen.

Der Kirchenrechtler Thomas Schüller sieht nach den Entscheidungen der beiden reichen Erzbistümer nun allerdings eine Klagewelle auf die Kirche zurollen: Jetzt würden „viele Opfer sexualisierter Gewalt den staatlichen Klageweg einschlagen“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Sollte es dazu kommen, sieht er vor allem ärmere Bistümer in finanzieller Bedrängnis: Eine Reihe von Bistümern werde „nicht lange in der Lage sein, die durch staatliche Gerichte verfügten Summen, die wie in Köln bis 800.000 Euro gehen können, zu bedienen, ohne nicht substanziell Vermögenswerte wie Immobilien veräußern zu müssen“.

© dpa-infocom, dpa:230125-99-349920/3

north