Keine weiteren Maßnahmen im Fall Tasdelen nötig | FLZ.de

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Veröffentlicht am 01.02.2023 09:41

Keine weiteren Maßnahmen im Fall Tasdelen nötig

Arif Tasdelen (SPD) nimmt an der konstituierenden Sitzung des 2. NSU-Untersuchungsausschusses teil. (Foto: Tobias Hase/dpa/Archivbild)
Arif Tasdelen (SPD) nimmt an der konstituierenden Sitzung des 2. NSU-Untersuchungsausschusses teil. (Foto: Tobias Hase/dpa/Archivbild)
Arif Tasdelen (SPD) nimmt an der konstituierenden Sitzung des 2. NSU-Untersuchungsausschusses teil. (Foto: Tobias Hase/dpa/Archivbild)

Nach dem Rücktritt des ehemaligen bayerischen SPD-Generalsekretärs Arif Tasdelen hält die parteiinterne Kommission zur Aufarbeitung der gegen ihn gerichteten Vorwürfe keine weiteren Maßnahmen für nötig. Schließlich habe Tasdelen sein Amt bereits niedergelegt, zitieren die „Nürnberger Nachrichten“ aus dem Bericht, der auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zwei junge SPD-Politikerinnen hatten Tasdelen „unangemessenes Verhalten“ vorgeworfen, das aber sowohl nach Bewertung der Betroffenen selbst wie auch der Kommission nicht strafrechtlich relevant war.

„Die Kommission hat den Vorgang aufgearbeitet. Wir danken ihr für ihre Arbeit und schließen uns den Bewertungen an“, kommentierte der Vorstand der Bayern-SPD den knapp zwei Seiten langen Bericht. Auch für ihn und seine Familie sei das Thema damit erledigt, sagte Tasdelen den „Nürnberger Nachrichten“ (Mittwoch). „Das ist ein Schlusspunkt.“

Der parteiintern umstrittene Rücktritt hatte vor exakt drei Wochen für Überraschung und auch Unruhe bei den hiesigen Sozialdemokraten gesorgt, weil Tasdelen als Hauptorganisator des Wahlkampfs vor der Landtagswahl im Oktober eine wichtige Rolle spielen sollte.

Doch kurz vor Weihnachten war bekanntgeworden, dass Tasdelen beim eigenen Parteinachwuchs - den Jusos - unerwünscht ist, weil er sich im Sommer gegenüber jungen Frauen unangemessen verhalten haben soll. In einem Fall soll er aufdringlich nach der Handynummer einer jungen SPD-Landtagskandidatin gefragt haben. Tasdelen zufolge hatte die Frage ausschließlich einen beruflichen Hintergrund. Dennoch kündigte er an, künftig achtsamer formulieren und an einem sogenannten Awareness-Training teilnehmen zu wollen.

Ohne konkrete Details zu nennen, führte die Kommission unter Verweis auf ihre Verschwiegenheitspflicht nun aus, dass „für die Betroffenen eine subjektiv als Belastung empfundene Situation unzweifelhaft gegeben“ gewesen sei. Dabei werde nicht in Abrede gestellt, dass Tasdelen nach eigener Darstellung eine andere Wahrnehmung gehabt habe. Eine objektive Bewertung des Verhaltens Tasdelens nahm die Kommission dabei nicht vor.

Hingegen monierte sie mit deutlichen Worten das Vorgehen der Jusos, die Tasdelen zur unerwünschten Person erklärt hatten. Vor so einem weitreichenden Beschluss hätten alle Seiten gehört werden müssen, mahnte das Gremium. „Nur so kann eine objektive Feststellung und Abwägung erfolgen.“ Zumal dem Juso-Landesvorstand hätte klar sein müssen, dass „nach allgemeiner Lebenserfahrung der Sachverhalt öffentlich werden würde und damit auch die Anonymität der Betroffenen gefährdet werden würde“. Stattdessen sei deren Anonymität durch das Vorgehen „auf inakzeptable Art und Weise verletzt“ worden.

© dpa-infocom, dpa:230201-99-433634/3


Von dpa
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