Keine Rundfunkgebühren für Bafög-Empfänger | FLZ.de

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Veröffentlicht am 29.09.2022 16:54

Keine Rundfunkgebühren für Bafög-Empfänger

Wer Bafög bezieht, hat die Möglichkeit, sich auf Antrag von den Rundfunkgebühren befreien zu lassen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Wer Bafög bezieht, hat die Möglichkeit, sich auf Antrag von den Rundfunkgebühren befreien zu lassen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Wer Bafög bezieht, hat die Möglichkeit, sich auf Antrag von den Rundfunkgebühren befreien zu lassen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Studierende können sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen, wenn sie Bafög beziehen. Dafür müssen sie beim Beitragsservice einen Antrag stellen, wie dieser mitteilt.

Eine Befreiung von den monatlichen Gebühren von 18,36 Euro ist den Angaben zufolge zum Beispiel auch für Auszubildende möglich, die Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.

Das entsprechende Antragsformular findet sich auf „Rundfunkbeitrag.de“. Es kann online ausgefüllt werden und muss dann zusammen mit den erforderlichen amtlichen Nachweisen über den Leistungsbezug unterschrieben per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in 50656 Köln gesendet werden.

Die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt, keine Originale zu versenden, sondern sich eine Bescheinigung vom Bafög-Amt zur Vorlage beim Beitragsservice geben zu lassen. Ratsam sei außerdem, den Antrag per Einschreiben zu versenden, um im Zweifelsfall einen Nachweis in der Hand zu halten.

Übrigens: Wohngemeinschaften können sich den Rundfunkbeitrag teilen. Weitere nützliche Infos gibt es auf der Webseite des Beitragsservice.

© dpa-infocom, dpa:220929-99-947012/2

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