In Uffenheim betrunken auf E-Scooter: Strafen wie im Auto | FLZ.de

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Veröffentlicht am 14.01.2023 11:24

In Uffenheim betrunken auf E-Scooter: Strafen wie im Auto

Wer auf einem E-Scooter steht, muss bei Alkohol und Drogen mit denselben Strafe rechnen wie Autofahrer. (Symbolbild: Christoph Soeder/dpa)
Wer auf einem E-Scooter steht, muss bei Alkohol und Drogen mit denselben Strafe rechnen wie Autofahrer. (Symbolbild: Christoph Soeder/dpa)
Wer auf einem E-Scooter steht, muss bei Alkohol und Drogen mit denselben Strafe rechnen wie Autofahrer. (Symbolbild: Christoph Soeder/dpa)

In der Nacht zum Samstag ist in Uffenheim ein 25-Jähriger unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen auf einem E-Scooter erwischt worden.

Der junge Mann wurde um 0.20 Uhr von einer Streife kontrolliert. Ein Atemalkohol-Test lag über dem gesetzlichen Grenzwert von 0,5 Promille. Genauere Angaben machte die Polizei nicht.

Zudem stellten die Beamten der Polizeiinspektion Bad Windsheim drogenkonsumtypische Merkmale fest, woraufhin der 25-Jährige auch den Konsum von Betäubungsmitteln einräumte. Er musste sich deshalb einer Blutentnahme unterziehen.

Ein E-Scooter gilt als motorisiertes Fahrzeug. Wer auf ihm gegen die Vorschriften verstößt, muss deshalb mit denselben Strafen rechnen wie ein Autofahrer. Bei einem Alkoholpegel zwischen 0,5 und 1,1 Promille bedeutet dies ein Bußgeldverfahren.

Spätestens ab 1,1 Promille ist der Schein weg

Über 1,1 Promille oder nach alkoholbedingten Ausfallerscheinungen auch schon bei niedrigeren Promillewerten liegt auch auf einem E-Scooter eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Es droht dann ein Strafverfahren mit Geldstrafe, drei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg sowie dem Entzug der Fahrerlaubnis.

Im Gegensatz zur Fahrt auf einem E-Scooter gelten bei der Benutzung von Fahrrädern höhere Grenzwerte beim Alkohol.


Manfred Blendinger
Manfred Blendinger
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